https://datenschutzeinweisung.de
Datum: Donnerstag, dem 14. Juni 2012
Thema: Software Infos


Wie kann man die Mitarbeiter möglichst kompatibel zum Tagesgeschäft, Außendienstler oder Mitarbeiter in geringer Anzahl in entfernten Niederlassungen wirtschaftlich in den Datenschutz einweisen?

Eigenen Mandanten bietet Datenschutz Molter als externer Datenschutzbeauftragter jetzt an, die Mitarbeiter ergänzend online in den Datenschutz einzuweisen. Diese Dienstleistung ist seitens Datenschutz Molter Bestandteil der Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter und wird nicht gesondert berechnet.

Mandanten, die an der Beta-Phase teilgenommen haben, schätzen gerade die Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
So bleiben die Telefone besetzt, es entstehen keine zusätzlichen Reisekosten und die Mitarbeiter sind frei in der Entscheidung, wann sie die Datenschutzeinweisung durchführen – zeitnah zur Einstellung, versteht sich.

Datenschutz Molter bietet auch die Möglichkeit eines Tests zur Datenschutzeinweisung. Besteht der Mitarbeiter den Test, kann er sich sofort per Klick ein entsprechendes Zertifikat (PDF) erstellen. Dieser Nachweis wird der Personalakte hinzugefügt und steht im Zusammenhang mit der Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG.

Schon während der Beta-Phase von https://datenschutzeinweisung.de hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz der Datenschutzeinweisung Online sowohl bei Unternehmensleitungen, als auch den Mitarbeitern hoch ist. Als Vorteil wurden meist die zeitlich und räumlich flexiblen Datenschutzeinweisung sowie die Wirtschaftlichkeit genannt.

https://datenschutzeinweisung.de läuft in einem ISO 27001 zertifiziertem Rechenzentrum in Deutschland auf einem Linux-Server mit einem Lern Management System (LMS, Software), das auch häufig von Universitäten und Fachhochschulen eingesetzt wird. Die Verbindung ist 256-Bit AES SSL-verschlüsselt, neugierige Dritte haben somit grundsätzlich keinen Zugriff auf die Daten und Ergebnisse der Mitarbeiter.

Der Zeitraum für die Durchführung des Tests ist bewusst großzügig gewählt, damit sich alle Mitarbeiter entspannt den Fragestellungen widmen können. Auch kann der Test mehrfach wiederholt werden, das Zertifikat weist nur aus, dass der Test bestanden wurde. Wie viele Anläufe benötigt oder wie viele Fragen richtig beantwortet wurden, ist nicht Bestandteil des Zertifikats.

Der Mitarbeiter kann jederzeit sein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung sowie Löschung seiner Daten in Anspruch nehmen. Der sofortigen Löschung stehen u.U. gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegen. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und unverzüglich nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

Ansprechpartner:
Christian Molter

Datenschutz Molter
Kellerhalsstr. 24
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841.1281456
eMail: christian.molter@datenschutz-molter.de
URL: https://datenschutzeinweisung.de

(Weitere interessante Testberichte News & Testberichte Infos & Testberichte Tipps können Sie auch hier auf dieser interessanten Homepage nachlesen.)

Veröffentlicht von >> dsbcm << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


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So bleiben die Telefone besetzt, es entstehen keine zusätzlichen Reisekosten und die Mitarbeiter sind frei in der Entscheidung, wann sie die Datenschutzeinweisung durchführen – zeitnah zur Einstellung, versteht sich.

Datenschutz Molter bietet auch die Möglichkeit eines Tests zur Datenschutzeinweisung. Besteht der Mitarbeiter den Test, kann er sich sofort per Klick ein entsprechendes Zertifikat (PDF) erstellen. Dieser Nachweis wird der Personalakte hinzugefügt und steht im Zusammenhang mit der Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG.

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Der Zeitraum für die Durchführung des Tests ist bewusst großzügig gewählt, damit sich alle Mitarbeiter entspannt den Fragestellungen widmen können. Auch kann der Test mehrfach wiederholt werden, das Zertifikat weist nur aus, dass der Test bestanden wurde. Wie viele Anläufe benötigt oder wie viele Fragen richtig beantwortet wurden, ist nicht Bestandteil des Zertifikats.

Der Mitarbeiter kann jederzeit sein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung sowie Löschung seiner Daten in Anspruch nehmen. Der sofortigen Löschung stehen u.U. gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegen. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und unverzüglich nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.

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85049 Ingolstadt
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eMail: christian.molter@datenschutz-molter.de
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