Steuerfalle Kurzarbeitergeld: Am 31. Mai ist Stichtag
Datum: Dienstag, dem 18. Mai 2010
Thema: Software Infos


Vielen Kurzarbeitern droht eine Steuernachzahlung

(ddp direct) Kurzarbeitergeld ist steuerfrei! Stimmt zumindest in der monatlichen Gehaltsabrechnung. Doch in der Steuererklärung siehts anders aus: Kurzarbeitergeld führt oft zu einer Steuernachzahlung! Denn das Finanzamt ermittelt den Steuersatz für den Kurzarbeiter aus der Summe von Arbeitslohn und Kurzarbeitergeld. Da für höhere Einkommen ein höherer Steuersatz gilt, rutscht der Kurzarbeiter in eine höhere Steuer-Stufe, die oft zur Nachzahlung führt. Progressionsvorbehalt nennt sich das im besten Amtsdeutsch.

Dieses Überraschungs-Ei trifft in diesem Jahr erstmals hundertausende Arbeitnehmer. Denn nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2009 im Durchschnitt etwa 1,1 Millionen Kurzarbeiter fast eine Million mehr als noch 2008.

Neben dem geringeren Einkommen und der höheren Steuerbelastung trifft es die Kurzarbeiter nun ein drittes Mal: Damit dem Fiskus die höheren Steuern nicht entgehen, ist jeder Kurzarbeiter zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Und die Frist für 2009 endet in wenigen Tagen am 31. Mai 2010.

Die Frist sollte man nicht einfach verstreichen lassen sonst drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der Steuer. Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten mit einer Steuersoftware am PC kurz durchkalkulieren, ob eine Steuernachzahlung droht, rät Peter Schmitz, Geschäftsführer der Buhl Tax Service, die auch die WISO Steuer-Software entwickelt. Gerade Ehepaare sollten Gestaltungsspielräume nutzen: Wenn ein Ehepartner sehr viel Kurzarbeitergeld bezogen hat, kann sich eine getrennte Steuer-Veranlagung lohnen, so Schmitz. Durch diesen einfachen Antrag kann man schnell einige Hundert Euro sparen.

Praktische Unterstützung bei der Steuererklärung bietet aktuelle Steuer-Software. Das WISO-Sparbuch, vielfacher Testsieger und meistverkaufte Steuersoftware in Deutschland, zeigt sich vorbildlich: Das WISO-Programm hilft mit vielen Tipps, noch mehr Geld vom Finanzamt zurückzuholen und ermöglicht auch die bequeme Abgabe der Erklärung über das Internet. Durch eine elektronische Abgabe kommen Steuerzahler schneller an ihr Geld, weiß Peter Schmitz, denn diese Erklärungen werden bevorzugt und damit schneller bearbeitet.

Generell sollten die Steuerzahler nicht warten: Durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale und die bessere Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erhalten viele Steuerzahler mehr zurück als in den letzten Jahren, so Schmitz. Deshalb sollte man seine Erklärung möglichst schnell abgeben, um dem Staat kein zinsloses Darlehen zu gewähren.

Das WISO Sparbuch für die Steuererklärung 2009 ist überall im Fach- und Buchhandel und als Download unter www.wiso-sparbuch.de erhältlich.

Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://themenportal.de/wirtschaft-finanzen/steuerfalle-kurzarbeitergeld-am-31-mai-ist-stichtag-95464


=== Pressekontakt ===

Herr Thomas Matena

Buhl Data Service GmbH
Am Siebertsweiher 3/5
57290
Neunkirchen
Deutschland

EMail: matena@buhl-data.com
Website: www.buhl.de
Telefon: 02735 / 776-466
Fax: 02735 / 776-106



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Vielen Kurzarbeitern droht eine Steuernachzahlung

(ddp direct) Kurzarbeitergeld ist steuerfrei! Stimmt zumindest in der monatlichen Gehaltsabrechnung. Doch in der Steuererklärung siehts anders aus: Kurzarbeitergeld führt oft zu einer Steuernachzahlung! Denn das Finanzamt ermittelt den Steuersatz für den Kurzarbeiter aus der Summe von Arbeitslohn und Kurzarbeitergeld. Da für höhere Einkommen ein höherer Steuersatz gilt, rutscht der Kurzarbeiter in eine höhere Steuer-Stufe, die oft zur Nachzahlung führt. Progressionsvorbehalt nennt sich das im besten Amtsdeutsch.

Dieses Überraschungs-Ei trifft in diesem Jahr erstmals hundertausende Arbeitnehmer. Denn nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2009 im Durchschnitt etwa 1,1 Millionen Kurzarbeiter fast eine Million mehr als noch 2008.

Neben dem geringeren Einkommen und der höheren Steuerbelastung trifft es die Kurzarbeiter nun ein drittes Mal: Damit dem Fiskus die höheren Steuern nicht entgehen, ist jeder Kurzarbeiter zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Und die Frist für 2009 endet in wenigen Tagen am 31. Mai 2010.

Die Frist sollte man nicht einfach verstreichen lassen sonst drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent der Steuer. Bezieher von Kurzarbeitergeld sollten mit einer Steuersoftware am PC kurz durchkalkulieren, ob eine Steuernachzahlung droht, rät Peter Schmitz, Geschäftsführer der Buhl Tax Service, die auch die WISO Steuer-Software entwickelt. Gerade Ehepaare sollten Gestaltungsspielräume nutzen: Wenn ein Ehepartner sehr viel Kurzarbeitergeld bezogen hat, kann sich eine getrennte Steuer-Veranlagung lohnen, so Schmitz. Durch diesen einfachen Antrag kann man schnell einige Hundert Euro sparen.

Praktische Unterstützung bei der Steuererklärung bietet aktuelle Steuer-Software. Das WISO-Sparbuch, vielfacher Testsieger und meistverkaufte Steuersoftware in Deutschland, zeigt sich vorbildlich: Das WISO-Programm hilft mit vielen Tipps, noch mehr Geld vom Finanzamt zurückzuholen und ermöglicht auch die bequeme Abgabe der Erklärung über das Internet. Durch eine elektronische Abgabe kommen Steuerzahler schneller an ihr Geld, weiß Peter Schmitz, denn diese Erklärungen werden bevorzugt und damit schneller bearbeitet.

Generell sollten die Steuerzahler nicht warten: Durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale und die bessere Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen erhalten viele Steuerzahler mehr zurück als in den letzten Jahren, so Schmitz. Deshalb sollte man seine Erklärung möglichst schnell abgeben, um dem Staat kein zinsloses Darlehen zu gewähren.

Das WISO Sparbuch für die Steuererklärung 2009 ist überall im Fach- und Buchhandel und als Download unter www.wiso-sparbuch.de erhältlich.

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