Branche der IT-Dienstleister boomt
Datum: Freitag, dem 28. Februar 2014
Thema: Software Infos


(Mynewsdesk) Bonn (news4today) - Der Sektor IT bietet mittlerweile ein breites Spektrum an Dienstleistungen: Software- und Hardwareherstellung gehören dazu, Informationsverarbeitung, Netzwerkplanung, Online- und Providerdienste, der Betrieb von Rechenzentren oder Cloud Computing. Europa braucht mehr digitale Wirtschaft, erklärt EU-Kommissarin Neelie Kroes. Geht es nach der Kommission für die Digitale Agenda, soll ein neu geschaffener europäischer Binnenmarkt für Telekommunikation und Internethandel der Branche weiteren Auftrieb geben.

IT-Unternehmer mahnen zunächst allerdings grundlegende Verbesserungen in der politischen Agenda an: Dabei geht es auch um verbesserte Ausbildungsangebote, Finanzierungsmöglichkeiten und Risikokapital für Gründer. Aber auch die Haftungsrisiken spielen eine immer größere Rolle im Bereich der IT-Dienstleister.

Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland ergänzt: Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) müssen sich gegen berufsbedingte Haftungsrisiken umfassend absichern können. Anderenfalls könnten Haftungs- und Schadensfälle - gerade bei mittelständischen IT-Dienstleistern - weitereichende, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohende, finanzielle Folgen haben.

Versicherungsstatistiken zeigen, dass rund 60 bis 70 Prozent der IT-Firmen zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ein Teil der Versicherten sich aber nicht gegen Haftung aus Vermögensschäden absichert. Dabei sind es nach Erfahrung von Versicherungsfachleuten gerade die Vermögensschäden, die ein IT-Unternehmen in den Ruin treiben können. Hier ist auch die Versicherungswirtschaft mit entsprechenden Absicherungskonzepten gefragt. Ralph Brand: Die Bedeutung der ITK-Dienstleister, d. h. der Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnologie, ist für die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hoch. ITK-Dienstleister müssen daher durch bedarfsgerechte Sicherheitskonzepte, wie zum Beispiel IT-SafeCare 2.0 von Zurich, gegen finanzielle Risiken durch Haftungsfälle abgesichert sein.

Statt sich auf die gesetzlich eingegrenzten Haftungsbeschränkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verlassen, setzen viele IT-Dienstleister auf Verträge, die Haftungsbeschränkungen nach den jeweiligen Projektanforderungen festlegen. Zweifelhaft sind diese AGB aber, sobald eine dritte Partei zu Schaden kommt, die nicht am Vertrag beteiligt ist. Trotz AGB bleibt in jedem Fall für die IT-Branche ein Restrisiko. Mittelständische IT-Dienstleister und Freiberufler können durch solche Risiken je nach Fall sogar existenzbedroht sein. Um Risiken und Restrisiken besser in den Griff zu bekommen, suchen IT-Dienstleister deshalb immer häufiger nach passenden Absicherungskonzepten.

Ralph Brand fasst deshalb den Ansatz der Zurich Gruppe Deutschland so zusammen: Ein bedarfsgerechtes Versicherungsangebot für IT-Dienstleister, wie das Sicherheitskonzept IT-SafeCare 2.0, soll deshalb vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch aus der Haftpflicht bei Vermögensschäden, wirksam Schutz bieten.

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IT-Unternehmer mahnen zunächst allerdings grundlegende Verbesserungen in der politischen Agenda an: Dabei geht es auch um verbesserte Ausbildungsangebote, Finanzierungsmöglichkeiten und Risikokapital für Gründer. Aber auch die Haftungsrisiken spielen eine immer größere Rolle im Bereich der IT-Dienstleister.

Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland ergänzt: Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK) müssen sich gegen berufsbedingte Haftungsrisiken umfassend absichern können. Anderenfalls könnten Haftungs- und Schadensfälle - gerade bei mittelständischen IT-Dienstleistern - weitereichende, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohende, finanzielle Folgen haben.

Versicherungsstatistiken zeigen, dass rund 60 bis 70 Prozent der IT-Firmen zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ein Teil der Versicherten sich aber nicht gegen Haftung aus Vermögensschäden absichert. Dabei sind es nach Erfahrung von Versicherungsfachleuten gerade die Vermögensschäden, die ein IT-Unternehmen in den Ruin treiben können. Hier ist auch die Versicherungswirtschaft mit entsprechenden Absicherungskonzepten gefragt. Ralph Brand: Die Bedeutung der ITK-Dienstleister, d. h. der Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnologie, ist für die Markt- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hoch. ITK-Dienstleister müssen daher durch bedarfsgerechte Sicherheitskonzepte, wie zum Beispiel IT-SafeCare 2.0 von Zurich, gegen finanzielle Risiken durch Haftungsfälle abgesichert sein.

Statt sich auf die gesetzlich eingegrenzten Haftungsbeschränkungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verlassen, setzen viele IT-Dienstleister auf Verträge, die Haftungsbeschränkungen nach den jeweiligen Projektanforderungen festlegen. Zweifelhaft sind diese AGB aber, sobald eine dritte Partei zu Schaden kommt, die nicht am Vertrag beteiligt ist. Trotz AGB bleibt in jedem Fall für die IT-Branche ein Restrisiko. Mittelständische IT-Dienstleister und Freiberufler können durch solche Risiken je nach Fall sogar existenzbedroht sein. Um Risiken und Restrisiken besser in den Griff zu bekommen, suchen IT-Dienstleister deshalb immer häufiger nach passenden Absicherungskonzepten.

Ralph Brand fasst deshalb den Ansatz der Zurich Gruppe Deutschland so zusammen: Ein bedarfsgerechtes Versicherungsangebot für IT-Dienstleister, wie das Sicherheitskonzept IT-SafeCare 2.0, soll deshalb vor den finanziellen Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, insbesondere auch aus der Haftpflicht bei Vermögensschäden, wirksam Schutz bieten.

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