Karlsruher Urteil zur Kennzeichenerfassung: Die Möglichkeiten des Staates zur totalen Überwachung bedrohen die Souveränität der Bürger über ihre Freiheitsrechte!
Datum: Mittwoch, dem 06. Februar 2019
Thema: Software News


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Berlin (ots) - Der technische Fortschritt hat einiges an Verlockungen zu bieten. Auf Regierende üben anscheinend vor allem die Möglichkeiten zur totalen Überwachung immer wieder eine Anziehungskraft aus wie eine Menge Exkrement auf ein zweiflügliges Insekt.

Und immer wieder braucht es das Bundesverfassungsgericht, um daran zu erinnern, dass das großer Mist ist. Und dazu angetan, Staat und Bürger mit jedem Ausreizen der Möglichkeiten ein Stück weiter zu entfremden.

Wenn jeder praktisch zu jeder Zeit überall in erster Linie Verdächtiger und nicht freier Souverän mit weitestgehender Souveränität über seine Freiheitsrechte ist, ist das keine Basis für ein Vertrauensverhältnis.

Ohne das hat es ein demokratischer Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein will, aber schwer. Zumal dieses Land bei weitem nicht nur im Bereich der Bürgerrechte dysfunktional wirkt.

Da es nun beileibe nicht der erste Fall ist, in dem der Gesetzgeber die Klatsche aus Karlsruhe zu spüren bekam, böte es sich an, den derzeitigen und künftigen Verantwortlichen eine kleine Eselsbrücke anzubieten, die sie beschreiten sollten, sobald der Haufen technischer Überwachungsmöglichkeiten wieder allzu verlockend seinen Duft verströmt:

Einfach mal ein Lied singen, diesen Song, der immer gespielt wird, wenn zum Beispiel Fußball-WM ist. Darin heißt es nämlich auch Einigkeit und Recht und Freiheit und nicht Einigkeit und Recht und Kennzeichenabgleichung oder Gesichtserkennung oder ...

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Politik - einfach erklärt! / Bundesverfassungsgericht einfach erklärt!
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 14.01.2018):

Zitat: "Bundesverfassungsgericht einfach erklärt!"




DW Deutsch / Hüter der Verfassung - das Bundesverfassungsgericht wird 60 | Politik direkt
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 22.09.2011):

Zitat: "Vor diesem Gericht zittert sogar jede deutsche Regierung, denn das Bundesverfassungsgericht kann jederzeit auch Gesetze kippen, die den Kanzlern gut gefallen hätten.

Das höchste deutsche Gericht wacht auch über die Verfassung; hat immer wieder Politik bestimmt. Viele halten es schon für zu machtvoll.

Aber die Deutschen lieben ihr Bürgergericht, das jeder anrufen kann, denn das kostet nicht mal."




RechtSteuer / Bundesverfassungsgericht: Bundeskriminalamt-Gesetz zum Teil verfassungswidrig - ARD Tagesschau
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 20.04.2016):

Zitat: "Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt.

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ( BKA ) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen laut Urteil in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein.

Das BKA-Gesetz muss nun bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Bei der Entscheidung geht es um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz - und um die Frage, ob das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Jagd auf potenzielle Terroristen zu stark ins Private eindringt. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen verwanzen, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen.

Geklagt haben unter anderem Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum , der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker. Sie sehen Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich ebenfalls gegen die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf. (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09)

"Schnell auswerten und umsetzen"

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Regelungen in der Verhandlung im Juli 2015 verteidigt. Dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken, so der CDU-Politiker. Die Zahl der überwachten Personen sei sehr überschaubar. Die Kriminalpolizisten des Bunds sollen vor allem dann eingreifen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Bis 2009 waren sie ausschließlich in der Strafverfolgung tätig.

Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner". So wird eine eigens entwickelte Software genannt, die auf der Computerfestplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft. Nach den Worten von Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof ist dies zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend.

Die Bundesregierung will das BKA-Gesetz nun zügig nachbessern. "Wir werden das Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen Sorgfalt schnell auswerten und umsetzen", sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke. Mit der Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur Terrorabwehr sei Neuland betreten worden. Insofern sei es auch völlig in Ordnung, wenn es nun Korrekturbedarf gebe.

Engelke verwies auf die jüngsten Anschläge: "Paris und Brüssel haben uns zuletzt gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu nehmen ist." Die Sicherheitsbehörden seien aber gut aufgestellt. "Wir werden versuchen, den Schutz und die Freiheit der Bürger weiterhin zu gewährleisten.""




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/59019/4185362, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

Berlin (ots) - Der technische Fortschritt hat einiges an Verlockungen zu bieten. Auf Regierende üben anscheinend vor allem die Möglichkeiten zur totalen Überwachung immer wieder eine Anziehungskraft aus wie eine Menge Exkrement auf ein zweiflügliges Insekt.

Und immer wieder braucht es das Bundesverfassungsgericht, um daran zu erinnern, dass das großer Mist ist. Und dazu angetan, Staat und Bürger mit jedem Ausreizen der Möglichkeiten ein Stück weiter zu entfremden.

Wenn jeder praktisch zu jeder Zeit überall in erster Linie Verdächtiger und nicht freier Souverän mit weitestgehender Souveränität über seine Freiheitsrechte ist, ist das keine Basis für ein Vertrauensverhältnis.

Ohne das hat es ein demokratischer Rechtsstaat, der die Bundesrepublik sein will, aber schwer. Zumal dieses Land bei weitem nicht nur im Bereich der Bürgerrechte dysfunktional wirkt.

Da es nun beileibe nicht der erste Fall ist, in dem der Gesetzgeber die Klatsche aus Karlsruhe zu spüren bekam, böte es sich an, den derzeitigen und künftigen Verantwortlichen eine kleine Eselsbrücke anzubieten, die sie beschreiten sollten, sobald der Haufen technischer Überwachungsmöglichkeiten wieder allzu verlockend seinen Duft verströmt:

Einfach mal ein Lied singen, diesen Song, der immer gespielt wird, wenn zum Beispiel Fußball-WM ist. Darin heißt es nämlich auch Einigkeit und Recht und Freiheit und nicht Einigkeit und Recht und Kennzeichenabgleichung oder Gesichtserkennung oder ...

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Zitat: "Bundesverfassungsgericht einfach erklärt!"




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Zitat: "Vor diesem Gericht zittert sogar jede deutsche Regierung, denn das Bundesverfassungsgericht kann jederzeit auch Gesetze kippen, die den Kanzlern gut gefallen hätten.

Das höchste deutsche Gericht wacht auch über die Verfassung; hat immer wieder Politik bestimmt. Viele halten es schon für zu machtvoll.

Aber die Deutschen lieben ihr Bürgergericht, das jeder anrufen kann, denn das kostet nicht mal."




RechtSteuer / Bundesverfassungsgericht: Bundeskriminalamt-Gesetz zum Teil verfassungswidrig - ARD Tagesschau
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 20.04.2016):

Zitat: "Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt.

Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ( BKA ) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen laut Urteil in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein.

Das BKA-Gesetz muss nun bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Bei der Entscheidung geht es um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz - und um die Frage, ob das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Jagd auf potenzielle Terroristen zu stark ins Private eindringt. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen verwanzen, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen.

Geklagt haben unter anderem Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum , der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker. Sie sehen Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich ebenfalls gegen die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf. (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09)

"Schnell auswerten und umsetzen"

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Regelungen in der Verhandlung im Juli 2015 verteidigt. Dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken, so der CDU-Politiker. Die Zahl der überwachten Personen sei sehr überschaubar. Die Kriminalpolizisten des Bunds sollen vor allem dann eingreifen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Bis 2009 waren sie ausschließlich in der Strafverfolgung tätig.

Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner". So wird eine eigens entwickelte Software genannt, die auf der Computerfestplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft. Nach den Worten von Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof ist dies zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend.

Die Bundesregierung will das BKA-Gesetz nun zügig nachbessern. "Wir werden das Urteil natürlich jetzt mit der gebotenen Sorgfalt schnell auswerten und umsetzen", sagte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke. Mit der Ausgestaltung der neuen Befugnisse zur Terrorabwehr sei Neuland betreten worden. Insofern sei es auch völlig in Ordnung, wenn es nun Korrekturbedarf gebe.

Engelke verwies auf die jüngsten Anschläge: "Paris und Brüssel haben uns zuletzt gezeigt, wie ernst die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu nehmen ist." Die Sicherheitsbehörden seien aber gut aufgestellt. "Wir werden versuchen, den Schutz und die Freiheit der Bürger weiterhin zu gewährleisten.""




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/59019/4185362, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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