VW Skandal: Auch das OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz - der VW-Konzern kündigte an, vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen!
Datum: Samstag, dem 15. Juni 2019
Thema: Software News


Zum VW Skandal:

Lahr (ots) - Im VW-Abgasskandal hat sich ein weiteres Oberlandesgericht hinter die geschädigten Käufer gestellt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.06.2019 - Az. 5 U 1318/18 entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der Dieselmotor EA189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das Fahrzeug zurückgeben.

In der ersten Instanz wies das LG Bad Kreuznach die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht.

Das Oberlandesgericht erkannte im Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern. Der Hersteller sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.

Der betroffene Kunde könne nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km, Nutzungsersatz zu bezahlen.

Der VW-Konzern kündigte an, Revision einzulegen. Der Bundesgerichtshof wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob Käufern von Fahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat, teilt mit:

"Dieses Urteil ist ein weiterer Big Point für die geschädigten Kunden. Es reiht sich in die Liste von positiven Urteilen von Oberlandesgerichten, wie beispielsweise Köln oder Karlsruhe, ein. Bereits mehrfach wurde ein Schadensersatzanspruch der betroffenen Kunden gegen den Hersteller festgestellt. Vom Abgasskandal Geschädigte sollten nicht untätig bleiben und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Es ist nicht einzusehen, dass die Wertverluste bei den Käufern verbleiben. Hersteller, die Manipulationen vorgenommen haben, müssen die betroffenen Käufer entschädigen. Tun sie das nicht freiwillig, muss der gerichtliche Weg beschritten werden. Wie das Verfahren vor dem OLG Koblenz zeigt, kann dieser Weg zum Erfolg führen."

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
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(Videos zum Thema "Auto-Kartell- / Diesel-Skandal" können hier geschaut werden.)

(Eine Themenseite "Abgasskandal" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "Diesel" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "VW" gibt es hier.)

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / VW Skandal - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt in 3 Urteilen Händler zur Neulieferung
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 24.05.2019):

Zitat: "VW Skandal Sensationsurteile - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt in 3 Urteilen Händler zur Neulieferung eines Audi A 3, eine VW Sharan und eines VW Touran ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Erstmals hat ein Oberlandesgericht im Abgasskandal in 3 Urteilen zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss."




tagesschau / Dieselskandal: Gericht weist Klage gegen VW ab
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 19.02.2019):

Zitat: "Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Klage einer Kundin abgewiesen, der sich von Volkswagen im Zuge des Dieselskandals betrogen fühlt.

Die Abweisung durch das OLG ist dabei wegweisend, sie ist die erste ihrer Art. Zuvor hatte sich Volkswagen immer wieder auf Vergleiche geeinigt, die Fälle kamen nicht vor Oberlandesgerichte.

Der Rechtsdienstleister MyRight, der den Kläger sowie 35.000 weitere VW-Kunden vertritt, hat bereits angekündigt Revision vor dem BGH zu beantragen.

Damit wäre dies der erste Fall in dem Abgasskandal von Volkswagen, der durch den BGH entschieden würde."




Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB / Sensationsurteil im VW Abgasskandal
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 20.07.2018):

Zitat: "Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen.

In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/105254/4296095, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum VW Skandal:

Lahr (ots) - Im VW-Abgasskandal hat sich ein weiteres Oberlandesgericht hinter die geschädigten Käufer gestellt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 12.06.2019 - Az. 5 U 1318/18 entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Der Kläger hatte einen gebrauchten VW Sharan, in dem der Dieselmotor EA189 verbaut ist, für 31.000 Euro als Jahreswagen gekauft. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals verlangte er vom Hersteller Ersatz für den eingetretenen Schaden und wollte das Fahrzeug zurückgeben.

In der ersten Instanz wies das LG Bad Kreuznach die Klage noch ab. Hiergegen wehrte sich der Käufer, legte Berufung ein und zog vor das OLG Koblenz. Dort bekam er schließlich Recht.

Das Oberlandesgericht erkannte im Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Softwareprogrammierung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Volkswagen-Konzern. Der Hersteller sei daher zum Schadensersatz verpflichtet.

Der betroffene Kunde könne nunmehr sein Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer habe er, ausgehend von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km, Nutzungsersatz zu bezahlen.

Der VW-Konzern kündigte an, Revision einzulegen. Der Bundesgerichtshof wird sich damit auseinandersetzen müssen, ob Käufern von Fahrzeugen, in denen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Verfahren federführend führt und mehr als 10.000 Klagen bundesweit im Abgasskandal erhoben hat, teilt mit:

"Dieses Urteil ist ein weiterer Big Point für die geschädigten Kunden. Es reiht sich in die Liste von positiven Urteilen von Oberlandesgerichten, wie beispielsweise Köln oder Karlsruhe, ein. Bereits mehrfach wurde ein Schadensersatzanspruch der betroffenen Kunden gegen den Hersteller festgestellt. Vom Abgasskandal Geschädigte sollten nicht untätig bleiben und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Es ist nicht einzusehen, dass die Wertverluste bei den Käufern verbleiben. Hersteller, die Manipulationen vorgenommen haben, müssen die betroffenen Käufer entschädigen. Tun sie das nicht freiwillig, muss der gerichtliche Weg beschritten werden. Wie das Verfahren vor dem OLG Koblenz zeigt, kann dieser Weg zum Erfolg führen."

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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / VW Skandal - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt in 3 Urteilen Händler zur Neulieferung
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 24.05.2019):

Zitat: "VW Skandal Sensationsurteile - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt in 3 Urteilen Händler zur Neulieferung eines Audi A 3, eine VW Sharan und eines VW Touran ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung

Erstmals hat ein Oberlandesgericht im Abgasskandal in 3 Urteilen zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung bezahlen muss."




tagesschau / Dieselskandal: Gericht weist Klage gegen VW ab
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 19.02.2019):

Zitat: "Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Klage einer Kundin abgewiesen, der sich von Volkswagen im Zuge des Dieselskandals betrogen fühlt.

Die Abweisung durch das OLG ist dabei wegweisend, sie ist die erste ihrer Art. Zuvor hatte sich Volkswagen immer wieder auf Vergleiche geeinigt, die Fälle kamen nicht vor Oberlandesgerichte.

Der Rechtsdienstleister MyRight, der den Kläger sowie 35.000 weitere VW-Kunden vertritt, hat bereits angekündigt Revision vor dem BGH zu beantragen.

Damit wäre dies der erste Fall in dem Abgasskandal von Volkswagen, der durch den BGH entschieden würde."




Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB / Sensationsurteil im VW Abgasskandal
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 20.07.2018):

Zitat: "Das OLG Köln hat als erstes deutsches Oberlandesgericht einen ortsansässigen Autohändler in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Klageverfahren zur Rücknahme eines VW Eos 2,0 TDI gezwungen.

In dem Fahrzeug war eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/105254/4296095, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Für VW wird die Luft immer dünner - die Urteile wegen vorsätzlichem Betrug nehmen zu!



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