GHS Symbole: Piktogramme zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen !
Datum: Montag, dem 07. Februar 2011
Thema: Software Infos


GHS/CLP-Verordnungen erfordern, dass Sie chemische Substanzen nach strengen weltweiten Richtlinien zu kennzeichnen sind. Unabhängig davon, ob Sie ein Hersteller, Importeur, Händler oder Anwender sind – MAKRO IDENT hilft Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften durch eine große Auswahl an Kennzeichnungslösungen. Stellen Sie Ihre Kennzeichnung vollständig auf die neuen GHS/CLP-Piktogramme um.

Die neuen GHS-Symbole wurden aufgrund der GHS/CLP-Verordnung in der EU eingeführt und dürfen seit dem 21. Januar 2009 verwendet werden und löst die HSID-Kennzeichnung ab. Die bisher verwendeten orangefarbigen Gefahrstoffpiktogramme werden durch die neuen, rautenförmligen Piktogramme auf weißem Untergrund mit roter Umrandung ersetzt. Die bisherigen R+S Sätze werden durch die H+P Sätze abgelöst.

In der EU müssen „reine“ chemische Substanzen spätestens ab dem 01. Dezember 2010 und Stoffgemische von chemischen Substanzen ab dem 01.06.2015, gemäß den neuen Vorschriften, gekennzeichnet werden. In der Übergangszeit dürfen die alten Symbole noch genutzt werden, aber nicht in Kombination mit den neuen Piktrogrammen. Es gilt also eine „Entweder-Oder-Regelung“.

GHS/CLP-Verordnungen erfordern, dass Sie chemische Substanzen nach strengen weltweiten Richtlinien zu kennzeichnen sind. Unabhängig davon, ob Sie ein Hersteller, Importeur, Händler oder Anwender sind – MAKRO IDENT hilft Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften durch eine große Auswahl an Kennzeichnungslösungen. Stellen Sie Ihre Kennzeichnung vollständig auf die neuen GHS/CLP-Piktogramme um.

Die neuen GHS-Symbole wurden aufgrund der GHS/CLP-Verordnung in der EU eingeführt und dürfen seit dem 21. Januar 2009 verwendet werden und löst die HSID-Kennzeichnung ab. Die bisher verwendeten orangefarbigen Gefahrstoffpiktogramme werden durch die neuen, rautenförmligen Piktogramme auf weißem Untergrund mit roter Umrandung ersetzt. Die bisherigen R+S Sätze werden durch die H+P Sätze abgelöst.

In der EU müssen „reine“ chemische Substanzen spätestens ab dem 01. Dezember 2010 und Stoffgemische von chemischen Substanzen ab dem 01.06.2015, gemäß den neuen Vorschriften, gekennzeichnet werden. In der Übergangszeit dürfen die alten Symbole noch genutzt werden, aber nicht in Kombination mit den neuen Piktrogrammen. Es gilt also eine „Entweder-Oder-Regelung“.





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