Entwarnung bei falschen Lohnsteuerbescheinigungen - Freiwillig Versicherte können aufatmen - keine ungerechtfertigten Nachzahlungen zu befürchten
Datum: Samstag, dem 26. Februar 2011
Thema: Software Infos


Wie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hervorgeht, können ca. 5 Millionen freiwillig Versicherte aufatmen. Die falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen werden automatisch korrigiert.

Hintergrund:
Das BMF erließ 2009 ein Schreiben, dass Spielraum für zweideutige Interpretationen offen ließ. Führenden Softwarehersteller von Lohnabrechnungsprogrammen wiesen unterschiedliche Löhne und Gehälter aus. In vielen Fällen haben Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt. Millionen von Lohnsteuerbescheinigungen wurden falsch ausgestellt. Hätte man nun die falsch ausgestellten Werte ungeprüft in die Steuererklärung übernommen, hätte dies eine Mindererstattung bzw. Nachzahlung von bis zu 1.000 EUR für den Steuerpflichtigen zur Folge gehabt. Um dem vorzubeugen, hätten die Arbeitgeber die falschen Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren, neu an die Finanzämter übermitteln und den Arbeitnehmern aushändigen müssen.

Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und eine automatische Prüfung der entsprechenden Werte zugesichert.

Fazit:
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer wie Arbeitgeber aufatmen können. Steuerpflichtige müssen keine ungerechtfertigte Nachzahlung befürchten. Den Arbeitgebern bleibt ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand erspart.

Für nähere Informationen bietet der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. (www.aktuell-verein.de) seine Dienstleistungen an. In bundesweit über 900 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.
Der Aktuelle Lohnsteuerhilfeverein e. V. erstellt ihnen ihre Steuererklärung oder ihren Lohnsteuerjahresausgleich, reicht es beim Finanzamt ein und überprüft anschließend den Bescheid. Mit kompetenter Beratung und einem steuerlichen Rundumservice stehen sie ihnen unterstützend zur Seite. Mittlerweile besteht ein bundesweites Netz an Beratungsstellen, über die Postleitzahl lässt sich das nächstgelegene Büro finden.
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V.
Ulrich Danner
Im Moos 16 a
84323
Massing
danner@aktuell-verein.de
08724/910097
http://aktuell-verein.de


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Wie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hervorgeht, können ca. 5 Millionen freiwillig Versicherte aufatmen. Die falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen werden automatisch korrigiert.

Hintergrund:
Das BMF erließ 2009 ein Schreiben, dass Spielraum für zweideutige Interpretationen offen ließ. Führenden Softwarehersteller von Lohnabrechnungsprogrammen wiesen unterschiedliche Löhne und Gehälter aus. In vielen Fällen haben Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt. Millionen von Lohnsteuerbescheinigungen wurden falsch ausgestellt. Hätte man nun die falsch ausgestellten Werte ungeprüft in die Steuererklärung übernommen, hätte dies eine Mindererstattung bzw. Nachzahlung von bis zu 1.000 EUR für den Steuerpflichtigen zur Folge gehabt. Um dem vorzubeugen, hätten die Arbeitgeber die falschen Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren, neu an die Finanzämter übermitteln und den Arbeitnehmern aushändigen müssen.

Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und eine automatische Prüfung der entsprechenden Werte zugesichert.

Fazit:
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer wie Arbeitgeber aufatmen können. Steuerpflichtige müssen keine ungerechtfertigte Nachzahlung befürchten. Den Arbeitgebern bleibt ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand erspart.

Für nähere Informationen bietet der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. (www.aktuell-verein.de) seine Dienstleistungen an. In bundesweit über 900 Beratungsstellen werden Arbeitnehmer, Beamte und Rentner bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.
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