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Software Tipps & Software Infos @ Software-Infos-24/7.de! Prüftermine und Vorschriften und das Audit stets im Blick

Geschrieben am Mittwoch, dem 12. Oktober 2016 von Software-Infos-24/7.de


Software Infos
PR-Gateway: Wartungsplaner dokumentiert sämtliche Prüftermine im Unternehmen. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Griff.

Der Bruch einer Lagerleiter klingt noch einigermaßen harmlos, kann jedoch in Produktions- und Lagerhallen ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, denn jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit. Deswegen sieht der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Arbeitsschutzregelungen und Prüfrichtlinien vor. Sie umfassen nahezu sämtliche Betriebsmittel, von der überwachungsbedürftigen Produktionsanlage über Türen und Tore bis hin zur Steckdosenleiste im Büro. Leitern und Tritte müssen zum Beispiel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in regelmäßigen Abständen überprüft werden, Regale jedes Jahr nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 234 und der DIN EN 15635. Angesichts der Vielzahl von Leitern, Tritten und Regalen in einem Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

Eine besondere Herausforderung sind elektrische Anlagen und Geräte. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität überprüft werden, so dass keinerlei Gefährdung für Personen besteht. Zusätzlich müssen Unternehmen auch die Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) beachten. Die Überprüfung gilt für alle Geräte, die über eine Steckdose mit Strom versorgt werden, wie zum Beispiel Drucker, Computer oder Lampen, aber auch Kaffeemaschinen und Wasserkocher. Natürlich müssen auch elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte oder Kabeltrommeln sowie Laborgeräte oder Fernseher überprüft und gewartet werden.

Bei Prüfversäumnissen zahlt keine Versicherung

Sollte sich in einem Schadenfall herausstellen, dass ein nicht geprüftes Elektrogerät zum Beispiel einen Brand verursacht hat, bleibt der Unternehmer auf den Kosten sitzen, denn in so einem Fall schließt jede Versicherung eine Haftung aus. Das gilt natürlich auch, wenn es aufgrund einer nicht durchgeführten DGUV-Vorschrift-3-Prüfung zu Personenschäden kommt. In so einem Fall verweigern die Berufsgenossenschaften die Leistung. Damit dürfte nachvollziehbar sein, wie wichtig es ist, dass der Unternehmer im Falle eines Schadens den einwandfreien Zustand seiner Maschinen und Elektroanlagen nachweisen kann. Idealerweise kann er entsprechende Prüfprotokolle vorlegen, aus denen exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat. Aber: Für elektrische Arbeitsmittel gelten einerseits unterschiedliche Normen und Regelwerke. Andererseits existieren für jeden Arbeitsmitteltyp verschiedene Prüfintervalle. Das gilt nicht nur für elektrische Geräte und Anlagen, sondern für jedes Betriebsmittel, das auf seine Sicherheit hin inspiziert werden muss. So ist nicht nur allein die Einhaltung dieser Prüffristen eine Herausforderung, sondern auch die rechtskonforme Dokumentation der durchgeführten Inspektionen und Wartungen. Natürlich existieren auch für die Dokumentation entsprechende rechtliche Vorgaben, deren Einhaltung zum Beispiel im Rahmen der Überprüfungen durch Genossenschaften oder bei einem Audit für eine Zertifizierung unter die Lupe genommen wird.

Schnelles und flexibles Dokumentenmanagement

Angesichts der unzähligen Vorschriften für die Wartung, Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, den unterschiedlichen Prüfintervallen und den Anforderungen an die Dokumentation von durchgeführten Inspektionen, stellt sich die Frage, wie dieser Aufwand möglichst effizient und rechtssicher bewältigt werden kann. Oftmals werden hierfür handschriftliche Listen, Excel-Tabellen oder eigenentwickelte Datenbanken eingesetzt, mit denen sich jedoch nur unzureichend Arbeitsmittelprüfungen und Betriebsanweisungen effizient und vor allem rechtssicher dokumentieren lassen. Abhilfe schafft hier eine Software, die sämtliche Aspekte im Rahmen der Betriebsmittelwartung abdeckt. Eine solche Softwarelösung verfügt über sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften, einen Kalender zur Planung anstehender Wartungsaufgaben sowie über eine Funktion, mit der in Prüfberichten entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Die Software für das Wartungsmanagement ermöglicht den Fachkräften für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie EHS-Managern, mit wenigen Klicks Dokumente zu erstellen, zu archivieren und zu pflegen.

"Eine Wartungsmanagement-Software reduziert einerseits den Arbeitsaufwand im Rahmen der Prüfpflichten eines Unternehmens und andererseits sind Prüfberichte bei Betriebsprüfungen stets griffbereit", erklärt Ulrich Hoppe von der Hoppe Unternehmensberatung , die die Softwarelösung "Wartungsplaner", anbietet ( http:// www.wartungsplaner.de). Der Wartungsplaner basiert auf DIN EN ISO 9001 und entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften für das Prüffristenmanagement. Er erleichtert auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. "Die Anforderungen aus ISO 14001 zum Umweltschutz und OHSAS 18001 werden ebenfalls unterstützt", ergänzt Hoppe. Außerdem lassen sich wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen für die Mitarbeiter einfacher planen und durchführen. Welche Unterweisung wann, aus welchem Anlass, in welchen Abständen, von wem und nach welchem Regelwerk erfolgen muss, erfährt der Anwender mit wenigen Klicks. Das gilt nicht nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Maschinen und Anlagen, sondern auch für Leitern, Tritte, Regale, Druckbehälter und elektrische Geräte sowie Türen, Tore, Fenster oder für Stapler und Flurförderzeuge.

Grafische Darstellung wichtiger Kennzahlen

Die Software erfasst sämtliche Prüfgegenstände und die damit verbundenen, für die Prüfung wichtigen Objektdaten. Zusätzlich können Bilder, Bedienungsanleitungen oder Benutzerhinweise hinterlegt werden. Der Wartungsplaner ist in den Klassifikationen Wartung, Prüfung, Reparatur, Instandsetzung sowie Prüftermin und Unterweisung unterteilt. Einzelnen Mitarbeitern können individuelle Verantwortlichkeiten zugeordnet werden. Die Prüfberichte lassen sich als PDF oder Word-Dokument ausdrucken. Wichtige Instandhaltungskennzahlen werden grafisch aufbereitet. Derartige Daten können als Excel-, CSV- oder Access-Datei im- und exportiert werden. Alle Formulare lassen sich zudem individuell anpassen und so auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften halten. "Außerdem verfügt der Wartungsplaner bereits über die wichtigsten Prüftermine", sagt Hoppe. Damit ist jedes Unternehmen auf Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht oder den Berufsgenossenschaften optimal vorbereitet. Mit einer solchen Software erhalten Unternehmen Transparenz und Rechtssicherheit im Wartungs- und Instandhaltungsmanagement. Arbeitsunfälle sowie die daraus resultierenden Kosten oder Ausfälle von Mitarbeitern werden durch eine rechtzeitige Inspektion und Wartung ebenso reduziert wie der Maschinen- oder Anlagenstillstand. So entwickelt sich die Instandhaltung von einem reinen Kosten- zu einem echten Wertschöpfungsfaktor.

Eine Kostenlose Demo CD senden wir Ihnen gerne zu: http:// www.wartungsplaner.de
Die Hoppe Unternehmensberatung gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern von Wartungsmanager, Instandhaltungssoftware und Prüffristenmanagementsoftware-Lösungen. Mehr als 20 Jahre Erfahrung stecken in unserer modernen Wartungsplaner - Software. Eine konsequent leicht bedienbare Dokumentation von Prüfungen und Wartungen.
Hoppe Unternehmensberatung
Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
info@Wartungsplaner.de
+49 (0) 6104 / 65327
http://www.Wartungsplaner.de

(Weitere interessante Kostenlos News & Kostenlos Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wartungsplaner dokumentiert sämtliche Prüftermine im Unternehmen. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Griff.

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Eine besondere Herausforderung sind elektrische Anlagen und Geräte. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität überprüft werden, so dass keinerlei Gefährdung für Personen besteht. Zusätzlich müssen Unternehmen auch die Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) beachten. Die Überprüfung gilt für alle Geräte, die über eine Steckdose mit Strom versorgt werden, wie zum Beispiel Drucker, Computer oder Lampen, aber auch Kaffeemaschinen und Wasserkocher. Natürlich müssen auch elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte oder Kabeltrommeln sowie Laborgeräte oder Fernseher überprüft und gewartet werden.

Bei Prüfversäumnissen zahlt keine Versicherung

Sollte sich in einem Schadenfall herausstellen, dass ein nicht geprüftes Elektrogerät zum Beispiel einen Brand verursacht hat, bleibt der Unternehmer auf den Kosten sitzen, denn in so einem Fall schließt jede Versicherung eine Haftung aus. Das gilt natürlich auch, wenn es aufgrund einer nicht durchgeführten DGUV-Vorschrift-3-Prüfung zu Personenschäden kommt. In so einem Fall verweigern die Berufsgenossenschaften die Leistung. Damit dürfte nachvollziehbar sein, wie wichtig es ist, dass der Unternehmer im Falle eines Schadens den einwandfreien Zustand seiner Maschinen und Elektroanlagen nachweisen kann. Idealerweise kann er entsprechende Prüfprotokolle vorlegen, aus denen exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat. Aber: Für elektrische Arbeitsmittel gelten einerseits unterschiedliche Normen und Regelwerke. Andererseits existieren für jeden Arbeitsmitteltyp verschiedene Prüfintervalle. Das gilt nicht nur für elektrische Geräte und Anlagen, sondern für jedes Betriebsmittel, das auf seine Sicherheit hin inspiziert werden muss. So ist nicht nur allein die Einhaltung dieser Prüffristen eine Herausforderung, sondern auch die rechtskonforme Dokumentation der durchgeführten Inspektionen und Wartungen. Natürlich existieren auch für die Dokumentation entsprechende rechtliche Vorgaben, deren Einhaltung zum Beispiel im Rahmen der Überprüfungen durch Genossenschaften oder bei einem Audit für eine Zertifizierung unter die Lupe genommen wird.

Schnelles und flexibles Dokumentenmanagement

Angesichts der unzähligen Vorschriften für die Wartung, Überprüfung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen, den unterschiedlichen Prüfintervallen und den Anforderungen an die Dokumentation von durchgeführten Inspektionen, stellt sich die Frage, wie dieser Aufwand möglichst effizient und rechtssicher bewältigt werden kann. Oftmals werden hierfür handschriftliche Listen, Excel-Tabellen oder eigenentwickelte Datenbanken eingesetzt, mit denen sich jedoch nur unzureichend Arbeitsmittelprüfungen und Betriebsanweisungen effizient und vor allem rechtssicher dokumentieren lassen. Abhilfe schafft hier eine Software, die sämtliche Aspekte im Rahmen der Betriebsmittelwartung abdeckt. Eine solche Softwarelösung verfügt über sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften, einen Kalender zur Planung anstehender Wartungsaufgaben sowie über eine Funktion, mit der in Prüfberichten entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Die Software für das Wartungsmanagement ermöglicht den Fachkräften für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie EHS-Managern, mit wenigen Klicks Dokumente zu erstellen, zu archivieren und zu pflegen.

"Eine Wartungsmanagement-Software reduziert einerseits den Arbeitsaufwand im Rahmen der Prüfpflichten eines Unternehmens und andererseits sind Prüfberichte bei Betriebsprüfungen stets griffbereit", erklärt Ulrich Hoppe von der Hoppe Unternehmensberatung , die die Softwarelösung "Wartungsplaner", anbietet ( http:// www.wartungsplaner.de). Der Wartungsplaner basiert auf DIN EN ISO 9001 und entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften für das Prüffristenmanagement. Er erleichtert auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. "Die Anforderungen aus ISO 14001 zum Umweltschutz und OHSAS 18001 werden ebenfalls unterstützt", ergänzt Hoppe. Außerdem lassen sich wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen für die Mitarbeiter einfacher planen und durchführen. Welche Unterweisung wann, aus welchem Anlass, in welchen Abständen, von wem und nach welchem Regelwerk erfolgen muss, erfährt der Anwender mit wenigen Klicks. Das gilt nicht nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Maschinen und Anlagen, sondern auch für Leitern, Tritte, Regale, Druckbehälter und elektrische Geräte sowie Türen, Tore, Fenster oder für Stapler und Flurförderzeuge.

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