Software-Infos-24/7 News ! Software News & Infos Software-Infos-24/7 Forum ! Software Forum Software-Infos-24/7 Videos ! Software Videos Software-Infos-24/7 Videos ! Software Foto - Galerie Software-Infos-24/7 WEB-Links ! Software Web - Links Software-Infos-24/7 Lexikon ! Software Lexikon Software-Infos-24/7 Kalender ! Software Kalender

 Software-Infos-247.de: News, Infos & Tipps zu Software

Seiten-Suche:  
 Software-Infos-24/7.de <-Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neueste
Web-Tipps @
S-I-247.de:
Software Tipp: Forum rund um die Themen SEO / Suchmaschinenoptimierung - Nr. ...
Software Tipp: Forum rund um die Themen SEO / Suchmaschinenoptimierung - Nr. ...
Software Tipp: Deutsche-Politik-News.de informiert rund um die Themen Politi ...
Software Tipp: Deutsche-Politik-News.de informiert rund um die Themen Politi ...
Software Tipp: Software-Infos-247.de informiert rund um das Thema Software - ...
Software Tipp: Software-Infos-247.de informiert rund um das Thema Software - ...
Die Parametrik-Funktionen in MEDUSA4 Personal
CAD-Konfigurator in kostenloser Software enthalten
Fabrikplanungssysteme wie MPDS4 sind heute einen Schritt weiter
Professionelle Planung einer Maschinenaufstellung in 3D
Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Online - Werbung
Europa

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Who's Online
Zur Zeit sind 447 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Haupt - Menü
Software-24/7 News - Services
· Software-24/7 - News
· Software-24/7 - Links
· Software-24/7 - Forum
· Software-24/7 - Lexikon
· Software-24/7 - Kalender
· Software-24/7 - Testberichte
· Software-24/7 - Foto-Galerie
· Software-24/7 - Seiten Suche
· Software-24/7 - Online Games

Redaktionelles
· Alle Software-24/7 News
· Software-24/7 Rubriken
· Top 5 bei Software-24/7
· SEO News, Infos & Tipps
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Software-24/7
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Software-24/7
· Account löschen

Interaktiv
· Software-24/7 Link senden
· Software-24/7 Event senden
· Software-24/7 Bild senden
· Software-24/7 Testbericht senden
· Software-24/7 Kleinanzeige senden
· Software-24/7 Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Software-24/7 Mitglieder
· Software-24/7 Gästebuch

XoviLichter Link
· XoviLichter @ Software-Infos-247.de

Information
· Software-24/7 FAQ/ Hilfe
· Software-24/7 Impressum
· Software-24/7 AGB & Datenschutz
· Software-24/7 Statistiken

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Kostenlose Online Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals
Tagung
Kongress

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Seiten - Infos
Software-Infos-24/7.de - Mitglieder!  Mitglieder:5978
Software-Infos-24/7.de -  News!  News:32.330
Software-Infos-24/7.de -  Links!  Links:3
Software-Infos-24/7.de -  Kalender!  Termine:0
Software-Infos-24/7.de -  Lexikon!  Lexikon:1
Software-Infos-24/7.de - Forumposts!  Forumposts:670
Software-Infos-24/7.de -  Testberichte!  Testberichte:0
Software-Infos-24/7.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:4

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Online Web Tipps
Gratisland.de Pheromone

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  SEO Challenge RankensteinSEO
Domain: SEO Challenge RankensteinSEO

Software-Infos-24/7.de - Infos, News & Tipps rund um Software !

Software Tipps & Software Infos @ Software-Infos-24/7.de! Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten

Geschrieben am Freitag, dem 27. Juli 2018 von Software-Infos-24/7.de


Software Infos
PR-Gateway: Eine Markenanmeldung lohnt sich in jedem Fall: Eine Marke ist das Gesicht der Firma - und das sollte man nicht verlieren!

1. Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich besonders geschütztes Zeichen für Waren oder Leistungsangebote einer Firma. Durch eine Marke können Produkte oder Dienstleistungen von konkurrierenden Unternehmen unterschieden und der eigenen Firma eindeutig zugeordnet werden. Eine Marke hat eine sog. Herkunftsfunktion. Ist die Marke geschützt, dürfen Wettbewerber sie nicht nachahmen oder verwenden. Der Markeninhaber hat damit eine Monopolstellung.

2. Warum sollte man eine Marke anmelden?

Markenschutz entsteht - anders als urheberrechtlicher Schutz - nicht per Gesetz! Die Marke ist also erst nach der Anmeldung geschützt. Nur dann kann der Markeninhaber Nachahmung und Verwendung durch die Konkurrenz verhindern und erfolgversprechende rechtliche Schritte einleiten, z.B.

- Abmahnung

- Schadenersatzforderungen

- Unterlassungsanspruch

- Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke ausgezeichneten Waren

3. Was kann als Marke eingetragen werden?

Die Welt der Marken ist vielfältig. Eine Marke kann nicht nur das sein, was man sieht, sondern auch das, was man hört. Als Darstellungsformen eignen sich: Ein oder mehrere Buchstaben, Namen, Logos, Bilder, aber auch Klänge oder Klangfolgen. Sogar nur eine bestimmte Farbe kann als Marke angemeldet werden. Am einfachsten lässt sich die Fülle von Möglichkeiten anhand von Beispielen darstellen:

Wortmarke

Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen und Zahlen. Sie ist grafisch nicht ausgestaltet:

- VW

- Boss

Bildmarke

Eine Bildmarke ist eine Marke, die nur aus einem Bild bzw. einer Grafik besteht. Es gibt keinerlei Text:

- Mercedes Stern

- Schell Muschel

Wort-Bild-Marke

Die Wort-Bild-Marke ist eine Kombination aus Schriftzug und graphischem Gestaltungselement:

- Coca-Cola

- Adidas

Klang- / Hörmarke

Diese Marken bestehen aus bestimmten Tonfolgen oder Melodien:

- Telekom - Jingle

- Gebrüll des Metro-Goldwyn-Mayer-Filmlöwen

Formmarken

Bei diesen Marken wird ihre dreidimensionale Gestaltung geschützt:

- Coca-Cola-Flasche

- Lindt-Hase

Farbmarken

Farbmarken sind Farben, die aus einer konturlosen Farbe bestehen. Eine Kombination mehrerer Farben ist ebenso möglich.

- Deutsche Telekom

- ADAC

Slogan

Werbesprüche können auch als Marke geschützt werden. Eine rein beschreibende Aussage in werbeüblicher Weise genügt nicht. Der Slogan muss vom Verbraucher als Hinweis auf ein Unternehmen zu verstehen sein:

- Geiz ist Geil - Saturn Media

- Ich liebe es - McDonald"s

Wichtig ist: Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn ihr kein Schutzhindernis entgegensteht. Es gibt absolute und relative Schutzhindernisse.

Absolute Schutzhindernisse

Diese prüft das Markenamt von selbst. Hervorzuheben sind insbesondere:

- fehlende Unterscheidungskraft

Der Konsument muss spontan einen konkreten Bezug zwischen Marke und angebotenen Waren oder Dienstleistungen herstellten können. Gerade aufgrund der Marke soll der Kunde in Lage sein, das Angebot des Markenverwenders von dem des Wettbewerbers zu unterscheiden.

Ausschließlich beschreibende Angaben haben keine Unterscheidungskraft

Ausschließlich beschreibenden Angaben oder gebräuchlichen Wörtern fehlt die Unterscheidungskraft. So kann ein Textilhersteller nicht das Wort "Hemd" oder ein Automobilkonzern nicht das Wort "Auto" schützen lassen. Eine große Rolle spielt aber, für welchen Bereich die Marke angemeldet werden soll. "Apfel" etwa eignet sich nicht für den Vertrieb von Obst, da es in Bezug hierauf nur beschreibend ist - anders sieht es aber z.B. bei Computern aus. Die Idee hatte bereits jemand und ist damit sogar ziemlich erfolgreich: "Apple"!

Anmelder muss Waren- oder Leistungsangebot für Marke festlegen

Die Bereiche, in denen die Marke angemeldet wird, sind die sog. Nizza-Klassen. Die Klassen gliedern Arten von Waren oder Dienstleistungen in einem Verzeichnis in bestimmte Kategorien. Der Markenanmelder muss sich entscheiden, für welche Produkte oder Leistungen er seine Marke verwenden will. Es ist also wichtig sich zu überlegen, wie weit der Schutz der eigenen Marke genau reichen soll und das von Anfang an. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nicht mehr erweitert werden! Wirft man einen Blick in die Nizza-Klassifikation (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) wird eines klar: Übersichtlich ist das Register auf den ersten Blick nicht. Die Klassen überschneiden sich zudem oft. Daher sollte man hier auf die Erfahrung eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz vertrauen.

-Ersichtliche Irreführungsgefahr

Zeichen dürfen nicht geeignet sein, über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen täuschen. Trägt ein Bier etwa die Bezeichnung "Pilsner" muss es aus Pilsen stammen.

- Für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben

- Offizielle Wappen und Flaggen

- Verstöße gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse werden vom Markenamt nicht geprüft. Der Markenanmelder trägt die volle Verantwortung! Relative Schutzhindernisse sind dann gegeben, wenn die anzumeldende Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Es kommt jedoch auf die Eintragung in die Nizza-Klassen an. Selbst bei identischer Kennzeichnung kann eine Verwechslung praktisch ausgeschlossen sein. Die Bezeichnung "Bounty" kann daher ein Schokoriegel und eine Küchenrolle tragen. Allerdings: Hat eine bereits bestehende Marke gewisse Bekanntheit erlangt, darf ein anderer sie nicht ohne weiteres einfach für eine andere Klasse verwenden (Bekanntheitsschutz). Z.B. kann "Coca-Cola" nicht als Marke für ein Duschgel verwendet werden. Gerade diese relativen Schutzhindernisse sind tückisch. Oft wird man unvorbereitet von der Abmahnung eines verletzten Markeninhabers überrascht und Abmahnungen sind eine teure Angelegenheit. Es ist daher unerlässlich, VOR der Markenanmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Die eigene Suche ist jedoch fehleranfällig: Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind leider unzuverlässig. Sie umfassen z.B. keine Firmennamenrecherche im Handelsregister. Außerdem eignen sie sich nur für die Suche nach identischen Begriffen. Das größte Konfliktpotenzial liegt aber gerade in der Ähnlichkeit zu anderen Markenbezeichnung. Es kommt hier auf die Unterscheidungskraft an. Ein Fachanwalt hat dafür das richtige Gespür. Er hat darüber hinaus Zugang zu professionellen Datenbanken und kann umfassend recherchieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Schutzfähigkeit des Zeichens vor der Markenanmeldung anwaltlich geprüft werden.

4. Wie wird eine Marke angemeldet?

Die Markenanmeldung wird in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durchgeführt. Der Anmelder kann die entsprechenden Formulare per Post senden oder direkt als Online-Formular ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Software mit einem "Schlüsselzertifikat" zu nutzen. Markenanmeldungen per E-Mail sind nicht möglich. Per Telefax jedoch schon. Die Anmeldung kann von Privatperson, aber auch von einer Firma oder Organisation durchgeführt werden. Die Marke ist detailliert darzustellen. Ggf. bedarf es einer zusätzlichen Beschreibung. Unabdingbar ist das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Von ihm hängt der Umfang der Schutzrechte ab. Die Waren- und Dienstleistungskategorien können aber nicht "vorsorglich" willkürlich festgelegt werden. Es besteht nämlich ein sogenannter Benutzungszwang: Die Marke muss von ihrem Inhaber in den angegebenen Kategorien ernsthaft benutzt werden. Das DPMA prüft, ob es absolute Schutzhindernisse gibt, etwa die fehlende Unterscheidungskraft oder die Gefahr einer Irreführung. Ob die Marke bereits besteht und geschützt wurde, prüft das Amt jedoch nicht. Das obliegt jedem Anmelder selbst! Das Anmeldeverfahren dauert in der Regel zwischen vier bis acht Monate. Der Anmelder braucht also etwas Geduld. Immerhin fängt der Schutz der angemeldeten Marke bereits mit dem Anmeldetag an, sofern dem Antrag entsprochen werden kann.

5. Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen vom Schutzumfang der Marke und der Anzahl der Klassen ab. Merke: Die Grundgebühr reduziert sich nicht, auch wenn die Marke in weniger als den drei vorgesehenen Klassen angemeldet wird. Im Falle der Rücknahme der Markenanmeldung und bei Zurückweisung durch das Markenamt werden die Antragsgebühren nicht erstattet! Eine Markenanmeldung ist durchaus kostspielig. Damit das Geld sinnvoll investiert wird, sollte sich ein Markenanmelder durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützen lassen.

Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro und umfasst drei Klassen. Bei elektronischer Anmeldung reduziert sie sich auf 290 Euro. Diese Grundgebühr ist für alle Markenarten gleich hoch. Eine zusätzliche Klasse kostet 100 Euro. Gegen Zahlung eines Aufschlags von 200 Euro kann man eine beschleunigte Anmeldung der Marke beantragen.

Die Anmeldung einer EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Das EUIPO hieß bis 2016 noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Möchte man seine Produkte oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen Ländern der EU vertreiben, sollte die Anmeldung einer Unionsmarke (EU Marke) in Betracht gezogen werden. Diese Markeneintragung hat dann Wirkung für die gesamte Europäische Union. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro. In ihr ist jedoch nur eine Klasse enthalten. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 Euro. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 Euro je Klasse.

Anmeldung einer internationalen Marke (IR-Marke) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO)

Hat man bereits eine Basismarke, kann dieses Markenrecht international registriert werden. Zurzeit gibt es rund 100 Mitglieder in dem Madrider Markensystem, z.B. Japan, Indien, USA, Schweiz. Eine Weltmarke gibt es nicht. Die Gebühren können hier nicht pauschal vorhergesagt werden, da es neben der Grundgebühr eine individuelle Amtsgebühr für jedes Land gibt. Die Grundgebühr beträgt mindesten 653 Schweizer Franken.

Kosten einer Markenverlängerung

Ist eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke eingetragen, genießt sie Schutz für zehn Jahre. Danach muss sie verlängert werden, was beliebig oft möglich ist. Die Verlängerungsgebühr für eine deutsche Marke beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen. Ab der 4. Klasse beträgt sie pro zusätzlicher Klasse 260 Euro. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Unionsmarke beträgt 850 Euro. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse 50 Euro und die Verlängerungsgebühr ab der dritten Klasse 150 Euro.

6. Wie kann mir ein Anwalt bei der Markenanmeldung helfen?

Nach Lektüre dieses Beitrags wird deutlich: Die Eintragung eines Zeichens ist knifflig. Vieles erscheint widersprüchlich. Man braucht Erfahrung, Fingerspitzengefühl und einen guten Überblick. Für das rechtliche "Rund-um-Sorglos Paket" sollte ein sich Markenanmelder frühzeitig an einen Fachanwalt wenden. Dieser kann u.a.:

- beraten, welche Markenform geeignet ist.

- die Unterscheidungsfähigkeit der anzumeldenden Marke beurteilen.

- ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen.

- eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen.

- Ähnlichkeiten zu anderen Marken einschätzen.

7. Zusammenfassung

- Markenschutz entsteht nicht per Gesetz.

- Nur mit einer Markenanmeldung hat der Inhaber eine Monopolstellung.

- Nur mit der Monopolstellung sind erfolgreiche rechtliche Schritte gegen Nachahmung oder unrechtmäßige Verwendung möglich.

- Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn sie Unterscheidungskraft hat.

- Die Unterscheidungskraft prüft das Markenamt von selbst.

- Ob Verwechslungsgefahr zwischen Marken besteht, prüft das Amt nicht.

- In der Verwechslungsgefahr liegt das größte Streitpotenzial.

- Bei einer Markenrechtsverletzung drohen kostspielige Abmahnungen, ggf. sogar ein Rechtsstreit.

- Der Schutzumfang einer Marke richtet sich nach dem Eintrag in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klasssen).

- Die "vorsorgliche" Eintragung in viele Nizza-Klassen lohnt sich nicht: Die Marke muss in der jeweiligen Klasse benutzt werden (Benutzungszwang).

- Eine Markenanmeldung kostet mindestens 300 Euro.

- Weist das Markenamt den Antrag zurück, werden die gezahlten Gebühren nicht erstattet.

Haben Sie Interessen an einer Markenanmeldung? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Quelle: https://kanzlei-bennek.de/markenanmeldung/

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5

20095 Hamburg

Telefon: 040 32 55 32 28

Fax: 040 32 55 32 42

E-Mail: info@kanzlei-bennek.de

Web: kanzlei-bennek.de



Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 bis 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
info@kanzlei-bennek.de
040 32 55 32 28
https://kanzlei-bennek.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Eine Markenanmeldung lohnt sich in jedem Fall: Eine Marke ist das Gesicht der Firma - und das sollte man nicht verlieren!

1. Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein rechtlich besonders geschütztes Zeichen für Waren oder Leistungsangebote einer Firma. Durch eine Marke können Produkte oder Dienstleistungen von konkurrierenden Unternehmen unterschieden und der eigenen Firma eindeutig zugeordnet werden. Eine Marke hat eine sog. Herkunftsfunktion. Ist die Marke geschützt, dürfen Wettbewerber sie nicht nachahmen oder verwenden. Der Markeninhaber hat damit eine Monopolstellung.

2. Warum sollte man eine Marke anmelden?

Markenschutz entsteht - anders als urheberrechtlicher Schutz - nicht per Gesetz! Die Marke ist also erst nach der Anmeldung geschützt. Nur dann kann der Markeninhaber Nachahmung und Verwendung durch die Konkurrenz verhindern und erfolgversprechende rechtliche Schritte einleiten, z.B.

- Abmahnung

- Schadenersatzforderungen

- Unterlassungsanspruch

- Vernichtung der widerrechtlich mit der Marke ausgezeichneten Waren

3. Was kann als Marke eingetragen werden?

Die Welt der Marken ist vielfältig. Eine Marke kann nicht nur das sein, was man sieht, sondern auch das, was man hört. Als Darstellungsformen eignen sich: Ein oder mehrere Buchstaben, Namen, Logos, Bilder, aber auch Klänge oder Klangfolgen. Sogar nur eine bestimmte Farbe kann als Marke angemeldet werden. Am einfachsten lässt sich die Fülle von Möglichkeiten anhand von Beispielen darstellen:

Wortmarke

Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen und Zahlen. Sie ist grafisch nicht ausgestaltet:

- VW

- Boss

Bildmarke

Eine Bildmarke ist eine Marke, die nur aus einem Bild bzw. einer Grafik besteht. Es gibt keinerlei Text:

- Mercedes Stern

- Schell Muschel

Wort-Bild-Marke

Die Wort-Bild-Marke ist eine Kombination aus Schriftzug und graphischem Gestaltungselement:

- Coca-Cola

- Adidas

Klang- / Hörmarke

Diese Marken bestehen aus bestimmten Tonfolgen oder Melodien:

- Telekom - Jingle

- Gebrüll des Metro-Goldwyn-Mayer-Filmlöwen

Formmarken

Bei diesen Marken wird ihre dreidimensionale Gestaltung geschützt:

- Coca-Cola-Flasche

- Lindt-Hase

Farbmarken

Farbmarken sind Farben, die aus einer konturlosen Farbe bestehen. Eine Kombination mehrerer Farben ist ebenso möglich.

- Deutsche Telekom

- ADAC

Slogan

Werbesprüche können auch als Marke geschützt werden. Eine rein beschreibende Aussage in werbeüblicher Weise genügt nicht. Der Slogan muss vom Verbraucher als Hinweis auf ein Unternehmen zu verstehen sein:

- Geiz ist Geil - Saturn Media

- Ich liebe es - McDonald"s

Wichtig ist: Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn ihr kein Schutzhindernis entgegensteht. Es gibt absolute und relative Schutzhindernisse.

Absolute Schutzhindernisse

Diese prüft das Markenamt von selbst. Hervorzuheben sind insbesondere:

- fehlende Unterscheidungskraft

Der Konsument muss spontan einen konkreten Bezug zwischen Marke und angebotenen Waren oder Dienstleistungen herstellten können. Gerade aufgrund der Marke soll der Kunde in Lage sein, das Angebot des Markenverwenders von dem des Wettbewerbers zu unterscheiden.

Ausschließlich beschreibende Angaben haben keine Unterscheidungskraft

Ausschließlich beschreibenden Angaben oder gebräuchlichen Wörtern fehlt die Unterscheidungskraft. So kann ein Textilhersteller nicht das Wort "Hemd" oder ein Automobilkonzern nicht das Wort "Auto" schützen lassen. Eine große Rolle spielt aber, für welchen Bereich die Marke angemeldet werden soll. "Apfel" etwa eignet sich nicht für den Vertrieb von Obst, da es in Bezug hierauf nur beschreibend ist - anders sieht es aber z.B. bei Computern aus. Die Idee hatte bereits jemand und ist damit sogar ziemlich erfolgreich: "Apple"!

Anmelder muss Waren- oder Leistungsangebot für Marke festlegen

Die Bereiche, in denen die Marke angemeldet wird, sind die sog. Nizza-Klassen. Die Klassen gliedern Arten von Waren oder Dienstleistungen in einem Verzeichnis in bestimmte Kategorien. Der Markenanmelder muss sich entscheiden, für welche Produkte oder Leistungen er seine Marke verwenden will. Es ist also wichtig sich zu überlegen, wie weit der Schutz der eigenen Marke genau reichen soll und das von Anfang an. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nicht mehr erweitert werden! Wirft man einen Blick in die Nizza-Klassifikation (z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) wird eines klar: Übersichtlich ist das Register auf den ersten Blick nicht. Die Klassen überschneiden sich zudem oft. Daher sollte man hier auf die Erfahrung eines Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz vertrauen.

-Ersichtliche Irreführungsgefahr

Zeichen dürfen nicht geeignet sein, über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren bzw. Dienstleistungen täuschen. Trägt ein Bier etwa die Bezeichnung "Pilsner" muss es aus Pilsen stammen.

- Für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben

- Offizielle Wappen und Flaggen

- Verstöße gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse werden vom Markenamt nicht geprüft. Der Markenanmelder trägt die volle Verantwortung! Relative Schutzhindernisse sind dann gegeben, wenn die anzumeldende Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Es kommt jedoch auf die Eintragung in die Nizza-Klassen an. Selbst bei identischer Kennzeichnung kann eine Verwechslung praktisch ausgeschlossen sein. Die Bezeichnung "Bounty" kann daher ein Schokoriegel und eine Küchenrolle tragen. Allerdings: Hat eine bereits bestehende Marke gewisse Bekanntheit erlangt, darf ein anderer sie nicht ohne weiteres einfach für eine andere Klasse verwenden (Bekanntheitsschutz). Z.B. kann "Coca-Cola" nicht als Marke für ein Duschgel verwendet werden. Gerade diese relativen Schutzhindernisse sind tückisch. Oft wird man unvorbereitet von der Abmahnung eines verletzten Markeninhabers überrascht und Abmahnungen sind eine teure Angelegenheit. Es ist daher unerlässlich, VOR der Markenanmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchzuführen. Die eigene Suche ist jedoch fehleranfällig: Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind leider unzuverlässig. Sie umfassen z.B. keine Firmennamenrecherche im Handelsregister. Außerdem eignen sie sich nur für die Suche nach identischen Begriffen. Das größte Konfliktpotenzial liegt aber gerade in der Ähnlichkeit zu anderen Markenbezeichnung. Es kommt hier auf die Unterscheidungskraft an. Ein Fachanwalt hat dafür das richtige Gespür. Er hat darüber hinaus Zugang zu professionellen Datenbanken und kann umfassend recherchieren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Schutzfähigkeit des Zeichens vor der Markenanmeldung anwaltlich geprüft werden.

4. Wie wird eine Marke angemeldet?

Die Markenanmeldung wird in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) durchgeführt. Der Anmelder kann die entsprechenden Formulare per Post senden oder direkt als Online-Formular ausfüllen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Software mit einem "Schlüsselzertifikat" zu nutzen. Markenanmeldungen per E-Mail sind nicht möglich. Per Telefax jedoch schon. Die Anmeldung kann von Privatperson, aber auch von einer Firma oder Organisation durchgeführt werden. Die Marke ist detailliert darzustellen. Ggf. bedarf es einer zusätzlichen Beschreibung. Unabdingbar ist das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Von ihm hängt der Umfang der Schutzrechte ab. Die Waren- und Dienstleistungskategorien können aber nicht "vorsorglich" willkürlich festgelegt werden. Es besteht nämlich ein sogenannter Benutzungszwang: Die Marke muss von ihrem Inhaber in den angegebenen Kategorien ernsthaft benutzt werden. Das DPMA prüft, ob es absolute Schutzhindernisse gibt, etwa die fehlende Unterscheidungskraft oder die Gefahr einer Irreführung. Ob die Marke bereits besteht und geschützt wurde, prüft das Amt jedoch nicht. Das obliegt jedem Anmelder selbst! Das Anmeldeverfahren dauert in der Regel zwischen vier bis acht Monate. Der Anmelder braucht also etwas Geduld. Immerhin fängt der Schutz der angemeldeten Marke bereits mit dem Anmeldetag an, sofern dem Antrag entsprochen werden kann.

5. Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen vom Schutzumfang der Marke und der Anzahl der Klassen ab. Merke: Die Grundgebühr reduziert sich nicht, auch wenn die Marke in weniger als den drei vorgesehenen Klassen angemeldet wird. Im Falle der Rücknahme der Markenanmeldung und bei Zurückweisung durch das Markenamt werden die Antragsgebühren nicht erstattet! Eine Markenanmeldung ist durchaus kostspielig. Damit das Geld sinnvoll investiert wird, sollte sich ein Markenanmelder durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützen lassen.

Die Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro und umfasst drei Klassen. Bei elektronischer Anmeldung reduziert sie sich auf 290 Euro. Diese Grundgebühr ist für alle Markenarten gleich hoch. Eine zusätzliche Klasse kostet 100 Euro. Gegen Zahlung eines Aufschlags von 200 Euro kann man eine beschleunigte Anmeldung der Marke beantragen.

Die Anmeldung einer EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Das EUIPO hieß bis 2016 noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Möchte man seine Produkte oder Dienstleistungen neben Deutschland auch in anderen Ländern der EU vertreiben, sollte die Anmeldung einer Unionsmarke (EU Marke) in Betracht gezogen werden. Diese Markeneintragung hat dann Wirkung für die gesamte Europäische Union. Die Grundgebühr beträgt 850 Euro. In ihr ist jedoch nur eine Klasse enthalten. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt 50 Euro. Die Gebühr ab der dritten Klasse beträgt 150 Euro je Klasse.

Anmeldung einer internationalen Marke (IR-Marke) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO)

Hat man bereits eine Basismarke, kann dieses Markenrecht international registriert werden. Zurzeit gibt es rund 100 Mitglieder in dem Madrider Markensystem, z.B. Japan, Indien, USA, Schweiz. Eine Weltmarke gibt es nicht. Die Gebühren können hier nicht pauschal vorhergesagt werden, da es neben der Grundgebühr eine individuelle Amtsgebühr für jedes Land gibt. Die Grundgebühr beträgt mindesten 653 Schweizer Franken.

Kosten einer Markenverlängerung

Ist eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke eingetragen, genießt sie Schutz für zehn Jahre. Danach muss sie verlängert werden, was beliebig oft möglich ist. Die Verlängerungsgebühr für eine deutsche Marke beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen. Ab der 4. Klasse beträgt sie pro zusätzlicher Klasse 260 Euro. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer Unionsmarke beträgt 850 Euro. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse 50 Euro und die Verlängerungsgebühr ab der dritten Klasse 150 Euro.

6. Wie kann mir ein Anwalt bei der Markenanmeldung helfen?

Nach Lektüre dieses Beitrags wird deutlich: Die Eintragung eines Zeichens ist knifflig. Vieles erscheint widersprüchlich. Man braucht Erfahrung, Fingerspitzengefühl und einen guten Überblick. Für das rechtliche "Rund-um-Sorglos Paket" sollte ein sich Markenanmelder frühzeitig an einen Fachanwalt wenden. Dieser kann u.a.:

- beraten, welche Markenform geeignet ist.

- die Unterscheidungsfähigkeit der anzumeldenden Marke beurteilen.

- ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen.

- eine professionelle Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen.

- Ähnlichkeiten zu anderen Marken einschätzen.

7. Zusammenfassung

- Markenschutz entsteht nicht per Gesetz.

- Nur mit einer Markenanmeldung hat der Inhaber eine Monopolstellung.

- Nur mit der Monopolstellung sind erfolgreiche rechtliche Schritte gegen Nachahmung oder unrechtmäßige Verwendung möglich.

- Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn sie Unterscheidungskraft hat.

- Die Unterscheidungskraft prüft das Markenamt von selbst.

- Ob Verwechslungsgefahr zwischen Marken besteht, prüft das Amt nicht.

- In der Verwechslungsgefahr liegt das größte Streitpotenzial.

- Bei einer Markenrechtsverletzung drohen kostspielige Abmahnungen, ggf. sogar ein Rechtsstreit.

- Der Schutzumfang einer Marke richtet sich nach dem Eintrag in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klasssen).

- Die "vorsorgliche" Eintragung in viele Nizza-Klassen lohnt sich nicht: Die Marke muss in der jeweiligen Klasse benutzt werden (Benutzungszwang).

- Eine Markenanmeldung kostet mindestens 300 Euro.

- Weist das Markenamt den Antrag zurück, werden die gezahlten Gebühren nicht erstattet.

Haben Sie Interessen an einer Markenanmeldung? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Quelle: https://kanzlei-bennek.de/markenanmeldung/

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5

20095 Hamburg

Telefon: 040 32 55 32 28

Fax: 040 32 55 32 42

E-Mail: info@kanzlei-bennek.de

Web: kanzlei-bennek.de



Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 bis 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
info@kanzlei-bennek.de
040 32 55 32 28
https://kanzlei-bennek.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Software-Infos-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Software-Infos-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

WooCommerce Tutorial Deutsch - WordPress Shop erste ...

WooCommerce Tutorial Deutsch - WordPress Shop erste ...
OSCommerce: Design and Picture Options Tutorial

OSCommerce: Design and Picture Options Tutorial
Oscommerce: Tutorial - Adding and Editing A Product

Oscommerce: Tutorial - Adding and Editing A Product

Alle Web-Video-Links bei Software-Infos-247.de: Software-Infos-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

Software-Infos-at-Digital-Science-Match-B ...

Software-Infos-at-Digital-Science-Match-B ...

Software-Infos-at-Digital-Science-Match-B ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Software-Infos-247.de: Software-Infos-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Podcasting
Podcasting bezeichnet das Produzieren und Anbieten von Mediendateien (Audio oder Video) über das Internet. Das Kofferwort setzt sich aus den beiden Wörtern iPod und Broadcasting zusammen. Ein einzelner Podcast (deutsch: ein Hörstück, genauer Hördatei oder Bewegtbilddatei) ist somit eine Serie von Medienbeiträgen (Episoden), die über einen Feed (meistens RSS) automatisch bezogen werden können. Man kann Podcasts als Radio- oder Fernsehsendungen auffassen, die sich unabhängig von Sendezeiten kon ...

Diese Web-Links bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

 SAP Lösungen ausnutzen u.m. bei leverx.de
Beschreibung: LeverX GmbH ist ein international führender Anbieter von IT Dienstleistungen im den Bereichen SAP, Mobile und Web Entwicklung.
Das Unternehmen bietet das gesamte Spektrum von Beratung, Implementierung, und Unterstützungsdienstleistungen der IT.
LeverX wurde 2003 im Mountain View, USA von Dr. Viktor Lozinski gegründet. Dort befindet sich der jetzige Firmenhauptsitz. Das Unternehmen hat auch sein Entwicklung und Implementierungszentrum in Detroit, USA und sein globaler Auslieferungszentrum in Minsk, Belarus.
Zu den Kunden des Unternehmens gehören unter anderem BMW, ThyssenKrupp, Deutsche Bank, Daimler und BMW.
Die Hauptgeschäftsbereiche unseres Unternehmens werden durch die Nachfrage am Markt gesteuert und spiegeln weltweite Trends im Bereich von IT Lösungen für Geschäftsprozessoptimierung wieder.
Die hohe Professionalität, einzigartige Managementmethoden verstärkt durch weltweit führenden SAP-Lösungen erlauben uns Projekte unterschiedlicher Komplexität erfolgreich durchfuhren und dabei die bereits in SAP investierten Ressourcen besser zu nutzen!
Hinzugefügt am: 11.06.2016 Besucher: 1687 Link bewerten Kategorie: Software - Dienstleister

Diese Forum-Threads bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Immobilienmarkt in Schopfheim (mickk, 19.04.2024)

 119 imaris 10.0.0 (Foplips00, 04.04.2024)

 Navigating the Shift: Influencer Marketing Strategies for Changing Consumer Behavior (Dmitriy989, 20.03.2024)

 Recruitment Marketing (rammo, 31.07.2023)

 Worauf sollte ich bei der Auswahl einer Digital Marketing & Webagentur in Zug achten? (sonki, 29.01.2024)

 Suche Smartes Türschloss (sonki, 12.06.2023)

 Weihnachtsmarkt-Traditionen (TobeyChen, 03.12.2019)

Diese Forum-Posts bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Hey! Wenn du hochwertige Produkte für Hotels suchst, kann ich dir die Seite Guest and More empfehlen. Dort findest du eine beeindruckende Auswahl an Hotelkosmetik, Accessoires und vielem mehr. Von ... (unio, 19.04.2024)

  Hey! Also, direkt Erfahrungen habe ich mit dem Immobilienmarkt in Schopfheim nicht, aber ich hab ein bisschen im Netz gestöbert, um herauszufinden, wie die Lage so ist. Generell scheint es, als o ... (alyah, 09.04.2024)

 Hey! Für alle, die gerade erst mit Daytrading starten und sich ein solides Fundament aufbauen möchten, ist das Internet voll von Ressourcen. Eine spezielle [url=https://finanzradar.de/trading/daytr ... (alyah, 28.03.2024)

 Eine Möglichkeit ist es, dich online umzusehen. Es gibt verschiedene Garten-Shops und spezialisierte Anbieter, die eine breite Auswahl an Pflanzkübeln in verschiedenen Größen und Materialien anbieten. ... (Kuschelbaer, 26.03.2024)

 Wenn du in Dortmund oder Umgebung wohnst und einen zuverlässigen Partner für dein Elektroinstallationsprojekt suchst, ist [url=https://www.elektro-roggenkaemper.de/]Elektriker Dortmund[/url] – bekannt ... (Wieher, 24.02.2024)

 Hallo! Ich habe online etwas recherchiert und bin dabei auf das Coachingzentrum Olten gestoßen, das scheinbar genau das bietet, was du suchst. Sie bezeichnen sich selbst als Swiss Coaching Hub und ... (rammo, 25.12.2023)

 Hey! Also, beim Thema Staubsauger gibt\'s ja eine ziemlich große Auswahl und es kommt echt darauf an, was du so brauchst. Magst du es eher kabellos oder ist dir eine starke Saugleistung wichtiger? ... (rammo, 28.10.2023)

 Hallo! Das TISAX-Zertifikat, das für \"Trusted Information Security Assessment Exchange\" steht, ist ein Zertifizierungsstandard, der in der Automobilindustrie weit verbreitet ist. Es dient dazu, die ... (werner, 14.09.2023)

 Hallo, du suchst nach einem zuverlässigen Onlineshop für E-Zigaretten in der Schweiz? Ich kann aus persönlicher Erfahrung den Shop \"vapeshop-online.ch\" empfehlen. Dieser Shop hat sich einen ausge ... (Harald, 07.09.2023)

 Hey, wenn du dein Backlink-Profil überprüfen möchtest, gibt es einige Tools, die ziemlich nützlich sind. Aber denk dran, ich kann keine Marken empfehlen. Du könntest nach Backlink-Analysetools googeln ... (werner, 06.09.2023)

Diese News bei Software-Infos-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Initiative Cloud Services Made in Germany Schriftenreihe: Ausgabe April 2024 verfügbar (PR-Gateway, 29.04.2024)


Die Initiative Cloud Services Made in Germany hat die neue Ausgabe ihrer Schriftenreihe - Stand April 2024 - veröffentlicht. Band 1 der Reihe trägt den Titel "Initiative Cloud Services Made in Germany im Gespräch" und enthält eine Sammlung von mittlerweile mehr als 100 Interviews mit Vertretern von an der Initiative beteiligten deutschen Cloud Computing-Anbietern zum Thema Cloud Computing im Allgemeinen und Cloud Computing in Deutschland im Speziellen. Band 2 mit dem Titel "Cloud S ...

 ACHEMA 2024 wird internationaler denn je (PR-Gateway, 29.04.2024)


Gut einen Monat bevor die ACHEMA 2024 am 10. Juni eröffnet wird, ist eines schon jetzt klar: Mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent internationaler Aussteller wird die diesjährige Leitmesse der globalen Prozessindustrie die internationalste ACHEMA aller Zeiten werden. Ein vielfältiges Begleitprogramm namhafter Partner wartet auf Teilnehmer aus 130 Ländern.



Vom 10. bis zum 14. Juni 2024 werden 2.800 Aussteller aus mehr als 50 Nationen auf dem Frankfurter Messegelä ...

 Resonanz ohne Ende: Der SEO-Contest RankensteinSEO sorgt für Aufsehen! (Software-Infos, 27.04.2024)
Ein Wettstreit für Suchmaschinenoptimierer und Webmaster: Für den erfundenen Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine Webseite bei Google möglichst gut ranken!

Die Aufgabe des Contests besteht also darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.

Hierüber schreibt das Webboard blogspot.com mit dem Posting /rankenstein-seo-report-nummer-vi ...

 Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, 26.04.2024)
Chancen für innovative Führungskräfte

In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.



Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln

Der erste Schritt ...

 Mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen! (PR-Gateway, 26.04.2024)
metaprice erklärt, wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst.

Wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst



Die Welt des E-Commerce auf Plattformen wie Amazon kann ein wahrer Dschungel sein, besonders wenn es darum geht, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für deine Produkte aufzubauen. Eine der größten Hürden ist oft, genügend authentische Bewertungen zu erhalten, um potenzielle Kunden zu ü ...

 Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, 25.04.2024)
Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg

Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...

 Armita Fadaie ist neue Leiterin der Personalabteilung bei Aagon (PR-Gateway, 25.04.2024)
Das Soester Softwarehaus besetzt die Position des Head of Human Resources & Organization Development neu und bleibt weiterhin auf Expansionskurs

Soest, 25. April 2024. Mit Armita Fadaie benennt der Soester Client-Management-Spezialist Aagon eine Mitarbeiterin zur Leiterin der HR-Abteilung, die das Unternehmen gut kennt: Bereits seit drei Jahren arbeitet Fadaie bei Aagon - unter anderem als Head of Organization Development. In ihrer neuen Funktion berichtet sie weiterhin unmittelbar an ...

 membraPure Geschäftsführer Dr. Erdmann Flindt stellt neues Produkt auf der diesjährigen Analytica vor (PR-Gateway, 25.04.2024)
Neuer TOC-Analysator zur Online-Überwachung in Rein- und Reinstwasseranwendungen

Auf der weltweit führenden Messe für Labortechnik, Analytik und Biotechnologie, der "Analytica" in München, stellte die membraPure GmbH ihren neuen aktuellen TOC-Analysator für die Online-Überwachung im Bereich der Rein- und Reinstwasseranwendung vor. Der miniTOC², so der Name des innovativen Produkts, ist das Ergebnis intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch das interdisziplinäre Team des Unte ...

 Meilenstein für digitale Gremienarbeit: gpaNRW zertifiziert die Linkando-App für Gremiensitzungen (PR-Gateway, 24.04.2024)


- Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ("gpaNRW") bestätigt, dass die App des Softwareanbieters Linkando die technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Standards für digitale Gremiensitzungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen erfüllt.

- Gremienteilnehmer wünschen sich zwar mehr digitale Sitzungen, sie erleben aber oftmals technische und organisatorische Schwierigkeiten.

- Dieses Problem löst Linkando mit Partnern wie Zoom und Deutsche Telek ...

 Applied Intuition und Audi arbeiten gemeinsam an einer einheitlichen Lösung für das Release- und Lifecycle-Management für Autonomes Fahren (PR-Gateway, 24.04.2024)


MOUNTAIN VIEW/MÜNCHEN; 23. April 2024 - Applied Intuition, Inc., ein im Silicon Valley ansässiger Anbieter von Fahrzeugsoftware, und die AUDI AG, kooperieren im Bereich automatisiertes Fahren. Ziel der Kooperation ist eine einheitliche Lösung, mit der Audi automatisierte Fahrfunktionen (AD) auf Fahrzeugebene entwickeln, validieren, genehmigen und implementieren kann. Die gemeinsame Lösung ist branchenführend und setzt in e ...

Werbung bei Software-Infos-247.de:





Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten

 
Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Video Tipp @ Software-Infos-247.de

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Online Werbung

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Software Infos
· Weitere News von Software-Infos


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Software Infos:
Datensicherung und open source Backup Software: Das Programm zur Open Source Backup Conference on Bareos in Köln steht fest!


Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Online Werbung

Software-Infos-24/7 - Infos & News zu Software !  Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Software News & Software Infos & Software Tipps / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Markenanmeldung - Die 6 wichtigsten Fragen und Antworten