BITMi lehnt Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ab
Datum: Mittwoch, dem 01. Juli 2015
Thema: Software Infos


Aachen / Berlin, 01 Juli 2015 - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) lehnt die anstehende Ratifizierung des Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag ab, weil es die Interessen des IT-Mittelstands nicht berücksichtigt. Der EuGH hat mit Urteil vom 5. Mai 2015 (Az. C 146/13) die Nichtigkeitsklage Spaniens gegen die EU-Verordnung Nr. 1257/2012 zur Schaffung eines Einheitlichen Patentschutzes abgewiesen. Damit wäre der Weg für die Ratifizierung des mit der Verordnung verbundenen Übereinkommens über ein multinationales einheitliches Patentgericht frei.

Das Übereinkommen bietet IT-Unternehmen keinen ausreichenden Schutz vor zweifelhaften Patenten im Bereich der Software. Insbesondere ist nicht gewährleistet, dass Patente einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden, bevor ein Urteil über eine Patentverletzung getroffen wird. Auf diese Weise bleibt es möglich, dass mittelständische Unternehmen mit ihren Produkten vom Markt gedrängt werden, weil der Verkauf aufgrund eines gerichtlich nicht geprüften Patents durch Urteil verboten wird. BITMi-Fachgruppensprecher Rasmus Keller fasst zusammen: "Diese im Übereinkommen angelegte strukturelle Bevorzugung des Patentinhabers ist gerade vor dem Hintergrund eines hohen Anteils von rechtswidrigen Patenten nicht akzeptabel."

Das Übereinkommen leidet weiterhin an einem gravierenden Demokratiedefizit. Über die für die Praxis wichtige Verfahrensordnung für das neue Gericht wird der Bundestag gar nicht entscheiden können. Vielmehr soll der Bundestag mit Zustimmung zum Abkommen die Entscheidungskompetenz über die Verfahrensordnung auf einen Verwaltungsrat delegieren.

Keller führt aus: "Die Gesetzgebung im Patentwesen bedarf einer breiten parlamentarischen Debatte. Eine Verlagerung auf außerparlamentarische Gremien ist der falsche Weg."

Schließlich bietet das Übereinkommen keine einheitliche europäische Lösung, da die EU-Mitglieder Spanien und Polen nicht teilnehmen werden. "Wir werden uns für eine mittelstandsfreundliche Fortentwicklung des europäischen Patentsystems einsetzen", betont Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMI und des europäischen Mittelstandsverbands PIN-SME.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Lisa Ehrentraut
Augustastraße 78-80
52064 Aachen
kontakt@bitmi.de
0241 1890558
http://www.bitmi.de

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Aachen / Berlin, 01 Juli 2015 - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) lehnt die anstehende Ratifizierung des Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag ab, weil es die Interessen des IT-Mittelstands nicht berücksichtigt. Der EuGH hat mit Urteil vom 5. Mai 2015 (Az. C 146/13) die Nichtigkeitsklage Spaniens gegen die EU-Verordnung Nr. 1257/2012 zur Schaffung eines Einheitlichen Patentschutzes abgewiesen. Damit wäre der Weg für die Ratifizierung des mit der Verordnung verbundenen Übereinkommens über ein multinationales einheitliches Patentgericht frei.

Das Übereinkommen bietet IT-Unternehmen keinen ausreichenden Schutz vor zweifelhaften Patenten im Bereich der Software. Insbesondere ist nicht gewährleistet, dass Patente einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden, bevor ein Urteil über eine Patentverletzung getroffen wird. Auf diese Weise bleibt es möglich, dass mittelständische Unternehmen mit ihren Produkten vom Markt gedrängt werden, weil der Verkauf aufgrund eines gerichtlich nicht geprüften Patents durch Urteil verboten wird. BITMi-Fachgruppensprecher Rasmus Keller fasst zusammen: "Diese im Übereinkommen angelegte strukturelle Bevorzugung des Patentinhabers ist gerade vor dem Hintergrund eines hohen Anteils von rechtswidrigen Patenten nicht akzeptabel."

Das Übereinkommen leidet weiterhin an einem gravierenden Demokratiedefizit. Über die für die Praxis wichtige Verfahrensordnung für das neue Gericht wird der Bundestag gar nicht entscheiden können. Vielmehr soll der Bundestag mit Zustimmung zum Abkommen die Entscheidungskompetenz über die Verfahrensordnung auf einen Verwaltungsrat delegieren.

Keller führt aus: "Die Gesetzgebung im Patentwesen bedarf einer breiten parlamentarischen Debatte. Eine Verlagerung auf außerparlamentarische Gremien ist der falsche Weg."

Schließlich bietet das Übereinkommen keine einheitliche europäische Lösung, da die EU-Mitglieder Spanien und Polen nicht teilnehmen werden. "Wir werden uns für eine mittelstandsfreundliche Fortentwicklung des europäischen Patentsystems einsetzen", betont Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMI und des europäischen Mittelstandsverbands PIN-SME.
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.
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