GDPdU: Rechtskonforme Kassensysteme
Datum: Montag, dem 09. Mai 2016
Thema: Software Infos


Der Fiskus verschärft im BMF-Schreiben vom 26. November 2016 die Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung für Kassensysteme. Bargeschäfte sind mit elektronischen Registrierkassen zu dokumentieren. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung bereits vorhandener Registrierkassen endet am 31.12.2016.

Für Unternehmen mit Bargeldgeschäften wird mit Beginn des Jahres 2017 das Führen einer elektronischen Registrierkasse zur Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist treten die im BMF-Schreiben mit dem Titel "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" vom 26. November 2010 erlassenen Regelungen für Bargeschäfte in Kraft. Der Staat verschärft damit die Überwachung der Bargeldgeschäfte um Steuerbetrug zu verhindern.

Vor- und Nebensysteme betroffen

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) betreffen Vor- und Nebensysteme, zu denen auch Kassensysteme gehören. Ist die eingesetzte Kassensoftware nicht konform mit den Anforderungen des BMF-Schreibens, dann wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt. Zwangsläufig erfolgt eine Schätzung durch das Finanzamt, was sich nachteilig auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirkt.

Verschärfte Regelungen bei Bargeschäften

Die neuen gesetzlichen Anforderungen an Registrierkassen umfassen im Wesentlichen die Unveränderbarkeit von Belegen sowie die unverdichtete Aufzeichnung aller einzelnen Kassen-Vorgänge. Eine Verdichtung in Form von Tages- oder Monatsberichten ist nach Ablauf der Frist nicht mehr zulässig. Als Nachweis ist es nicht mehr ausreichend Daten in gedruckter Form vorzuhalten. Die elektronische Erfassung und Bereitstellung aller Daten wird zur Pflicht. Alle Einzeldaten sind für die Dauer von 10 Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar bereitzustellen. Dabei müssen alle Daten manipulationssicher sein. D.h. nachträgliche Veränderungen an Belegen sind zu protokollieren.

Flexibles Kassensystem

Bei Auswahl eines neuen Kassensystems ist neben der GoBD-Konformität auf die Anpassungsfähigkeit der neuen Softwarelösung zu achten. Bei der Auswahl einer Kassenlösung ist auf die Flexibilität und Zukunftssicherheit des Systems zu achten. Informieren Sie sich noch heute beim Software-Hersteller ascara unter www.ascara.de über alle Neuigkeiten rund um Kassensysteme und Warenwirtschaft.
Ascara ist Hersteller moderner kaufmännischer Softwarelösungen im CRM/ERP/eBusiness/eCommerce/Mobile Umfeld. Seit 1993 entwickelt ascara Standardsoftware und individuelle Kundenlösungen für den Mittelstand. Die Produktfamilie wird stetig durch eigene Neuentwicklungen erweitert und gepflegt. Die Philosophie der ascara BUSINESS SOLUTIONS ist die Integration aller Geschäftsprozesse in einer einheitlichen und intuitiven Benutzeroberfläche ganz ohne Insellösungen. Das Produktportfolio bietet eine umfassende fachliche Funktionalität für unterschiedliche Branchen und Betriebstypen in hoher Entwicklungsqualität.
ascara Software GmbH
Timo Weigert
Hauptstraße 4
90607 Rückersdorf
presse@ascara.de
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Der Fiskus verschärft im BMF-Schreiben vom 26. November 2016 die Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung für Kassensysteme. Bargeschäfte sind mit elektronischen Registrierkassen zu dokumentieren. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung bereits vorhandener Registrierkassen endet am 31.12.2016.

Für Unternehmen mit Bargeldgeschäften wird mit Beginn des Jahres 2017 das Führen einer elektronischen Registrierkasse zur Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist treten die im BMF-Schreiben mit dem Titel "Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften" vom 26. November 2010 erlassenen Regelungen für Bargeschäfte in Kraft. Der Staat verschärft damit die Überwachung der Bargeldgeschäfte um Steuerbetrug zu verhindern.

Vor- und Nebensysteme betroffen

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) betreffen Vor- und Nebensysteme, zu denen auch Kassensysteme gehören. Ist die eingesetzte Kassensoftware nicht konform mit den Anforderungen des BMF-Schreibens, dann wird die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt. Zwangsläufig erfolgt eine Schätzung durch das Finanzamt, was sich nachteilig auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirkt.

Verschärfte Regelungen bei Bargeschäften

Die neuen gesetzlichen Anforderungen an Registrierkassen umfassen im Wesentlichen die Unveränderbarkeit von Belegen sowie die unverdichtete Aufzeichnung aller einzelnen Kassen-Vorgänge. Eine Verdichtung in Form von Tages- oder Monatsberichten ist nach Ablauf der Frist nicht mehr zulässig. Als Nachweis ist es nicht mehr ausreichend Daten in gedruckter Form vorzuhalten. Die elektronische Erfassung und Bereitstellung aller Daten wird zur Pflicht. Alle Einzeldaten sind für die Dauer von 10 Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar bereitzustellen. Dabei müssen alle Daten manipulationssicher sein. D.h. nachträgliche Veränderungen an Belegen sind zu protokollieren.

Flexibles Kassensystem

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