Vererben und Erben. Der neueste Stand in Sachen Erbrecht!
Datum: Mittwoch, dem 29. September 2010
Thema: Software Infos


Erbrecht ist eine sehr komplizierte Materie. Gewusst WIE! zeigt wie jeder sein Vermögen richtig vererbt und wie somit Streit schon im Vorfeld vermieden werden kann.

Welche grundsätzlichen Regeln sollte man beim Verfassen eines Testaments beachten?
Testamente kann man entweder mit Hilfe eines Notars in einer notariellen Urkunde oder privatschriftlich errichten. Will man es privatschriftlich errichten, muss das Testament in jedem Falle vollständig handschriftlich verfasst werden. Außerdem sollten die Worte "letzter Wille" oder "Testament" am Kopf stehen und Datum, Ort und Unterschrift sollten nicht fehlen. Bei der Wortwahl im Testament muss man sehr vorsichtig sein. Im Zweifel kann jeder einzelne Begriff entscheidend sein: So bestehen zum Beispiel grundlegende Unterschiede zwischen "Vererben" und "Vermachen" oder zwischen "Nacherbe" und "Schlusserbe". Darüber hinaus erlebt man häufig Missverständnisse bezüglich der gesetzlichen Erbfolge. Kinderlose Ehepaare glauben oft, dass der überlebende Partner alles allein erbt, wenn es kein Testament gibt. Das ist jedoch falsch.

Das aktuelle Ratgebermagazin Gewusst WIE! - "Steuerfalle Erbschaft" beschreibt in seiner neuesten Ausgabe auf leicht verständlicher Weise die Feinheiten, Fallstricke und Formvorschriften der verschiedenen Testamentstypen, erklärt Begriffe wie Auflage, Pflichtteil, Vererben, Vermachen, Nacherbe und ihre rechtliche Bedeutung und zeigt auf, wie jeder sein Vermögen richtig vererbt und wie somit Streit schon im Vorfeld vermieden werden kann. Auch für Erbnehmer klärt Gewusst WIE! die Ansprüche der einzelnen Erben auf und zeigt somit denen, die einen Nachlass nach einem Todesfall zu regeln haben, worauf zu achten ist und welche Fristen zu wahren sind.

Auf der zum Heft gehörenden, kostenlos erhältlichen Service-CD stellt Gewusst WIE! zudem ein umfangreiches Vorsorgepaket für den Leser bereit. Das Paket beinhaltet u.a. die Vollversion Gewusst WIE! - "Mein Testament", mit Beispielen, Formulierungsvorschlägen, Vollmachten und Mustertestamenten, verbunden mit einem umfangreichen Hilfe-Archiv mit Tipps und Ratschlägen. Ebenso im Paket enthalten sind: Gewusst WIE! "Vorsorgevollmachten", von der Bankvollmacht bis zur Patientenverfügung, und MAXTAX Steuersparen 2011, gegen den Papierkrieg mit dem Finanzamt, zudem MAXsecure AntiVirus, eine kostenlose Antivirenlösung die die Ressourcen Ihres PC"s schont und dennoch vollen Schutz vor Hackern, Viren, Spam und Co. bietet.

Gewusst WIE! - Steuerfalle Erbschaft ist ab sofort am Zeitschriftenkiosk erhältlich, oder unter http://g-w.de zum Downloaden verfügbar.

Gewusst WIE! ist ein monothematisches Ratgebermagazin, das bundesweit im zweimonatigen Rhythmus erscheint. Jede Ausgabe behandelt ein spezielles Verbraucherthema, das in Form gut recherchierter Hintergrundberichte und Praxistipps für den Leser aufbereitet wird. Ziel ist die ausführliche Information und Beratung des Lesers, um beispielsweise Kauf- und Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Zusätzlich bietet jedes Heft passend zum Thema eine Software-Vollversion per CD. Gewusst WIE! ist deutschlandweit im Zeitschriftenhandel erhältlich. Außerdem können Artikel und Software vom Onlineportal www.g-w.de heruntergeladen werden. Herausgeber ist das Verlags- und Medienhaus FOOXX GmbH aus Bad Honnef, ein führender Vermarkter von digitalen Produkten in Europa.

Homepage:
http://g-w.de

Gewusst WIE! - Wissen - Praxis - Ratgeber - Das Magazin
Anke Piontek
Rathausplatz 6
53604 Bad Honnef
+49 (0)2224 93 90 41

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FOOXX GmbH
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Rathausplatz 6
53604
Bad Honnef
gewusst-wie@fooxx.eu
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Welche grundsätzlichen Regeln sollte man beim Verfassen eines Testaments beachten?
Testamente kann man entweder mit Hilfe eines Notars in einer notariellen Urkunde oder privatschriftlich errichten. Will man es privatschriftlich errichten, muss das Testament in jedem Falle vollständig handschriftlich verfasst werden. Außerdem sollten die Worte "letzter Wille" oder "Testament" am Kopf stehen und Datum, Ort und Unterschrift sollten nicht fehlen. Bei der Wortwahl im Testament muss man sehr vorsichtig sein. Im Zweifel kann jeder einzelne Begriff entscheidend sein: So bestehen zum Beispiel grundlegende Unterschiede zwischen "Vererben" und "Vermachen" oder zwischen "Nacherbe" und "Schlusserbe". Darüber hinaus erlebt man häufig Missverständnisse bezüglich der gesetzlichen Erbfolge. Kinderlose Ehepaare glauben oft, dass der überlebende Partner alles allein erbt, wenn es kein Testament gibt. Das ist jedoch falsch.

Das aktuelle Ratgebermagazin Gewusst WIE! - "Steuerfalle Erbschaft" beschreibt in seiner neuesten Ausgabe auf leicht verständlicher Weise die Feinheiten, Fallstricke und Formvorschriften der verschiedenen Testamentstypen, erklärt Begriffe wie Auflage, Pflichtteil, Vererben, Vermachen, Nacherbe und ihre rechtliche Bedeutung und zeigt auf, wie jeder sein Vermögen richtig vererbt und wie somit Streit schon im Vorfeld vermieden werden kann. Auch für Erbnehmer klärt Gewusst WIE! die Ansprüche der einzelnen Erben auf und zeigt somit denen, die einen Nachlass nach einem Todesfall zu regeln haben, worauf zu achten ist und welche Fristen zu wahren sind.

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