Verzögerungen bei der elektronischen Lohnsteuerkarte
Datum: Donnerstag, dem 29. Dezember 2011
Thema: Software Infos


Aufgrund falscher Daten und Fehler bei der Software wird sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein weiteres Jahr verschieben. Geplant war es, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die bisherige Lohnsteuerkarte zum 01.01.2012 ersetzen sollte. Nun geht man seitens des Finanzministeriums von einer Einführung zum 01.01.2013 aus, wobei dieser Termin alles andere als fix ist.

Das Bundesfinanzministerium hatte bereits zum 31.10.2011 mitgeteilt, dass es zu Problemen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens gekommen ist. Daraufhin sollten Bund und Länder einen neuen Termin für die Einführung abstimmen. Wie das Ministerium am 02. Dezember mitteilte, hat man sich auf den 01.01.2013 als neuen Einführungstermin geeinigt. Der Deutsche Steuerberaterverbande hatte bereits vor längerem gefordert, die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein weiteres Jahr zu verschieben. Die Verzögerungen haben zu Folge, dass die Arbeitgeber auch im nächsten Jahr die Lohnabrechnungen auf Basis der Lohnsteuerkarte 2010 durchführen müssen.

Arbeitnehmer, deren Verhältnisse sich geändert haben, können ihrem Arbeitgeber das ELStAM-Informationsschreiben für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung stellen. Wer bereits eine Korrektur seiner Daten beantragt hat, der erhält noch im Dezember 2011 ein korrigiertes Schreiben. Für den Fall, dass trotz Änderungen der Freibeträge weiterhin die Lohnsteuerkarte von 2010 verwendet so führt, dies zwangsläufig zu erheblichen Steuernachzahlungen. Arbeitnehmer können sich ihre steuerlichen Abzüge einfach errechnen, indem sie einen Nettolohnrechner einsetzen.

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Pressekontakt:
Silko Vogt
Leibnizstrasse 36 a
10625 Berlin
Tel: 030-68817922
info@seofonia.de
http://www.brutto-nettorechner.com/

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Veröffentlicht von >> Kevin << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


Aufgrund falscher Daten und Fehler bei der Software wird sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein weiteres Jahr verschieben. Geplant war es, dass die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die bisherige Lohnsteuerkarte zum 01.01.2012 ersetzen sollte. Nun geht man seitens des Finanzministeriums von einer Einführung zum 01.01.2013 aus, wobei dieser Termin alles andere als fix ist.

Das Bundesfinanzministerium hatte bereits zum 31.10.2011 mitgeteilt, dass es zu Problemen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens gekommen ist. Daraufhin sollten Bund und Länder einen neuen Termin für die Einführung abstimmen. Wie das Ministerium am 02. Dezember mitteilte, hat man sich auf den 01.01.2013 als neuen Einführungstermin geeinigt. Der Deutsche Steuerberaterverbande hatte bereits vor längerem gefordert, die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein weiteres Jahr zu verschieben. Die Verzögerungen haben zu Folge, dass die Arbeitgeber auch im nächsten Jahr die Lohnabrechnungen auf Basis der Lohnsteuerkarte 2010 durchführen müssen.

Arbeitnehmer, deren Verhältnisse sich geändert haben, können ihrem Arbeitgeber das ELStAM-Informationsschreiben für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung stellen. Wer bereits eine Korrektur seiner Daten beantragt hat, der erhält noch im Dezember 2011 ein korrigiertes Schreiben. Für den Fall, dass trotz Änderungen der Freibeträge weiterhin die Lohnsteuerkarte von 2010 verwendet so führt, dies zwangsläufig zu erheblichen Steuernachzahlungen. Arbeitnehmer können sich ihre steuerlichen Abzüge einfach errechnen, indem sie einen Nettolohnrechner einsetzen.

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