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Software Tipps & Software Infos @ Software-Infos-24/7.de! Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert vom Kraftfahrt-Bundesamt die Festsetzung von 288 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen wegen Abgasbetrugs bei 57.600 VW Touareg!

Geschrieben am Donnerstag, dem 21. Dezember 2017 von Software-Infos-24/7.de


Software News
Software Infos & Software Tipps @ Software-Infos-24/7.de | Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V.

Zum Abgasbetrug bei 57.600 VW Touareg:

Berlin (ots) - Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasbetrugs auch bei 3-Liter-Dieselmotoren stellt das Kraftfahrt-Bundesamt endlich offiziell fest, dass die Volkswagen AG auch beim Touareg mit illegalen Abschalteinrichtungen betrogen hat!

Französische Antibetrugsbehörde DGCCRF fordert von Fiat Chrysler, Renault und Peugeot Citroën 18 Milliarden Euro Strafe / Da Deutschland keine Strafzahlungen von den Betrugskonzernen fordert, hat die EU-Kommission im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet!

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) über ihren Rechtsanwalt beim Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 288 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen in Modellen des Touareg mit 3-Liter-V6-Motor (Euro 6) der Baujahre 2014-2017.

Da die Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen, sind sie aus Sicht der DUH mit einer ungültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen worden. Bei solchen Verstößen hat das KBA die Möglichkeit, Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro betroffenem Fahrzeug zu verhängen.

Im jetzt beantragten Fall des VW Touareg sind insgesamt 57.600 Fahrzeuge betroffen. Die Strafzahlung beliefe sich demnach auf über eine Viertelmilliarde Euro.

"Während die französische Antibetrugsbehörde allein von den Konzernen Fiat Chrysler, Renault und Peugeot Citroën insgesamt 18 Milliarden Euro Strafe wegen schweren Abgasbetruges fordert, hält die deutsche Bundesregierung ihre schützende Hand über die heimischen Autokonzerne und verzichtet auf Geldstrafen.

Und warum dauert es zwei Jahre, bis nach den 3-Liter Audi-Limousinen und Porsche Cayenne erst jetzt die Konsequenzen auch beim Volumenmodell VW Touareg gezogen werden? All die Jahre vergiften diese Dreckschleudern unter ausdrücklicher Zustimmung der Regierung die Luft in unseren Städten", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erst im Sommer 2017 hatte das KBA laut Medienberichten die bereits seit Ende 2015 bekannten Abschalteinrichtungen im VW Touareg offiziell 'gefunden'. Dann wurde die Bekanntmachung bis nach der Bundestagswahl bis Anfang Dezember verzögert. Keine Details verrät das konspirativ mit dem Hersteller zusammenarbeitende KBA über das kommende Software-Update, das im Rahmen des nun angeordneten Rückrufes installiert werden soll.

Die DUH kündigt eigene Abgasmessungen vor und nach dem Update an, um festzustellen, ob und in welchem Umfang bei dieser NOx-Dreckschleuder die Abgasreinigung funktioniert.

Die beim Touareg festgestellten Abschalteinrichtungen wurden im Rahmen der Typzulassung des Modells nicht angegeben, was nach den von der DUH und dem Deutschen Bundestag in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Erlöschen der Typzulassung führt.

Darüber hinaus wurde nun ein im Prüfzyklus aktiver "Sauber-Modus" sowie erstmals bei einem Betrugs-Diesel durch das KBA auch offiziell als illegal festgestellt, dass dieses Fahrzeug mit SCR-Katalysator "eine Strategie einsetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt".

Nach Messungen der DUH in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) sowie weiteren Prüforganisationen findet sich diese erstmals durch das KBA als illegal bezeichnete "Strategie" in fast allen anderen Diesel-Pkw auch anderer Hersteller der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit Baujahr bis 2016.

Die europäischen wie nationalen Rechtsvorschriften fordern für diese Fälle von Abgasbetrug angemessene und abschreckende Strafen, die die nationalen Behörden gegen die Hersteller verhängen müssen. Nach einem der DUH vorliegenden internen Vermerk aus dem Bundesverkehrsministerium sind bis zu 5.000 Euro pro betroffenem Fahrzeug auch in Deutschland möglich.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Jeder Strauchdieb muss nicht nur die Beute zurückbringen, sondern wird bestraft. Jeder Fahrzeughalter, der nicht zum TÜV geht, muss nicht nur die Untersuchung des TÜV nachholen, sondern auch eine Geldbuße zahlen.

Es ist nicht ansatzweise verständlich, warum dies für deutsche Autohersteller nicht gelten soll. Die Geldbußen sind festzusetzen. Daraus können sinnvolle Maßnahmen ökologischer Mobilität bezahlt werden."

Der Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Bundestages Martin Führ sagte dazu in Report Mainz am 8. August 2017: "Fahrzeuge dürfen nur so in Verkehr gebracht werden, wie sie genehmigt wurden. Wer dann eine Abschalteinrichtung einbaut, bewegt sich außerhalb der Genehmigung und dafür ist ein Bußgeld zu zahlen."

Auch die EU-Kommission hat kein Verständnis für die fortgesetzte Kumpanei und Schonung krimineller Unternehmen durch die Bundesregierung. Sie hat im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission moniert, dass trotz EU-Vorgaben und trotz verbotener Abschaltprogramme bei Volkswagen die nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet worden seien.

Bereits im August dieses Jahres hatte die DUH das KBA zur Auferlegung einer Geldbuße in Höhe von 110 Millionen Euro für den Hersteller Porsche wegen illegaler Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne TDI aufgefordert. Da zu diesem Sachverhalt bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen anhängig waren, wurde das von der DUH angeforderte Verfahren vom KBA an die Staatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben. Die Ermittlungen dauern dort nach Kenntnis der DUH noch an.

Hintergrund:

Für den VW Touareg mit 3-Liter-V6-Motor der Modelljahre 2014-2017 (Euro 6) wurde ein Rückruf angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des Herstellers.

Solche technischen Informationen wiederum sind in Paragraph 28 Absatz 1 EG-FGV geregelt. Danach dürfen diese nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung übereinstimmen, sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000 Euro pro Fahrzeug vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Tel.: 0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
Tel.: 030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

(Weitere interessante Infos & News zum Thema "Aotos & Kfz" sind hier zu lesen.)

(Eine Themenseite "Abgasskandal" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "VW" gibt es hier.)

(Eine Themenseite "Diesel" gibt es hier.)

Abgasbetrug: Das Märchen vom Klimaweltmeister | Panorama | NDR
(Youtube-Video, ARD, Standard-YouTube-Lizenz, 27.11.2015):

Zitat: "Bei der Bekämpfung des Klimawandels wird die deutsche Autoindustrie kaum in die Pflicht genommen.

Tatsächlich stoßen Autos weiter viel mehr CO2 aus, als auf dem Papier steht."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/22521/3820757, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Abgasbetrug bei 57.600 VW Touareg:

Berlin (ots) - Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasbetrugs auch bei 3-Liter-Dieselmotoren stellt das Kraftfahrt-Bundesamt endlich offiziell fest, dass die Volkswagen AG auch beim Touareg mit illegalen Abschalteinrichtungen betrogen hat!

Französische Antibetrugsbehörde DGCCRF fordert von Fiat Chrysler, Renault und Peugeot Citroën 18 Milliarden Euro Strafe / Da Deutschland keine Strafzahlungen von den Betrugskonzernen fordert, hat die EU-Kommission im Dezember 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet!

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 beantragte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) über ihren Rechtsanwalt beim Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 288 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen in Modellen des Touareg mit 3-Liter-V6-Motor (Euro 6) der Baujahre 2014-2017.

Da die Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen aufweisen, sind sie aus Sicht der DUH mit einer ungültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen worden. Bei solchen Verstößen hat das KBA die Möglichkeit, Geldbußen in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro betroffenem Fahrzeug zu verhängen.

Im jetzt beantragten Fall des VW Touareg sind insgesamt 57.600 Fahrzeuge betroffen. Die Strafzahlung beliefe sich demnach auf über eine Viertelmilliarde Euro.

"Während die französische Antibetrugsbehörde allein von den Konzernen Fiat Chrysler, Renault und Peugeot Citroën insgesamt 18 Milliarden Euro Strafe wegen schweren Abgasbetruges fordert, hält die deutsche Bundesregierung ihre schützende Hand über die heimischen Autokonzerne und verzichtet auf Geldstrafen.

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Hintergrund:

Für den VW Touareg mit 3-Liter-V6-Motor der Modelljahre 2014-2017 (Euro 6) wurde ein Rückruf angeordnet. Zuvor hatten weitere Abgasuntersuchungen des KBA ergeben, dass dieses Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Festlegung steht fest, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht in Übereinstimmung mit der Bescheinigung ausgeliefert worden sind.

Paragraph 37 Absatz 1 EG-FGV bewehrt Zuwiderhandlungen gegen Paragraph 27 Absatz 1 Satz 1 EG-FGV, wonach neue Fahrzeuge nur veräußert oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist eine technische Information des Herstellers.

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Beim Feilbieten von Fahrzeugen, die nicht mit der Typgenehmigung übereinstimmen, sind somit die Voraussetzungen des Bußgeldtatbestands erfüllt. Als Rechtsfolge sieht das Gesetz für das Feilbieten derartiger Fahrzeuge eine Sanktion von 5.000 Euro pro Fahrzeug vor (Paragraph 23 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 37 Absatz 2 EG-FGV).

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Zitat: "Bei der Bekämpfung des Klimawandels wird die deutsche Autoindustrie kaum in die Pflicht genommen.

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Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/22521/3820757, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

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 Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, 26.04.2024)
Chancen für innovative Führungskräfte

In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.



Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln

Der erste Schritt ...

 Mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen! (PR-Gateway, 26.04.2024)
metaprice erklärt, wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst.

Wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst



Die Welt des E-Commerce auf Plattformen wie Amazon kann ein wahrer Dschungel sein, besonders wenn es darum geht, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für deine Produkte aufzubauen. Eine der größten Hürden ist oft, genügend authentische Bewertungen zu erhalten, um potenzielle Kunden zu ü ...

 Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, 25.04.2024)
Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg

Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...

 Armita Fadaie ist neue Leiterin der Personalabteilung bei Aagon (PR-Gateway, 25.04.2024)
Das Soester Softwarehaus besetzt die Position des Head of Human Resources & Organization Development neu und bleibt weiterhin auf Expansionskurs

Soest, 25. April 2024. Mit Armita Fadaie benennt der Soester Client-Management-Spezialist Aagon eine Mitarbeiterin zur Leiterin der HR-Abteilung, die das Unternehmen gut kennt: Bereits seit drei Jahren arbeitet Fadaie bei Aagon - unter anderem als Head of Organization Development. In ihrer neuen Funktion berichtet sie weiterhin unmittelbar an ...

 membraPure Geschäftsführer Dr. Erdmann Flindt stellt neues Produkt auf der diesjährigen Analytica vor (PR-Gateway, 25.04.2024)
Neuer TOC-Analysator zur Online-Überwachung in Rein- und Reinstwasseranwendungen

Auf der weltweit führenden Messe für Labortechnik, Analytik und Biotechnologie, der "Analytica" in München, stellte die membraPure GmbH ihren neuen aktuellen TOC-Analysator für die Online-Überwachung im Bereich der Rein- und Reinstwasseranwendung vor. Der miniTOC², so der Name des innovativen Produkts, ist das Ergebnis intensiver Forschungs- und Entwicklungsarbeit durch das interdisziplinäre Team des Unte ...

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert vom Kraftfahrt-Bundesamt die Festsetzung von 288 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen wegen Abgasbetrugs bei 57.600 VW Touareg!

 
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